Schwerverletzte Katze mit Polizeiauto getötet: Keine Straftat!

Barntrup/Kreis Lippe/NRW - Im Fall der mit einem Polizeiauto überfahrenen Katze hat die Staatsanwaltschaft Detmold die Ermittlungen eingestellt.

Die Katze war angefahren worden. Die Beamten fuhren das schwerverletzte Tier tot, da sie einen Schuss aus der Waffe für zu gefährlich hielten. (Symbolbild)
Die Katze war angefahren worden. Die Beamten fuhren das schwerverletzte Tier tot, da sie einen Schuss aus der Waffe für zu gefährlich hielten. (Symbolbild)  © Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa

Das Töten des schwerverletzten und nicht mehr zu rettenden Tieres sei keine Straftat nach dem Tierschutzgesetz, teilte die Behörde am Donnerstag mit.

Strafbar macht sich demnach, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet. Dieser Vorwurf habe hier nicht vorgelegen.

Ende August hatte ein Verkehrsteilnehmer am Fahrbahnrand in Barntrup im Kreis Lippe eine kurz zuvor überfahrene schwerverletzte Katze entdeckt und die Polizei gerufen.

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Weil ihnen ein Schuss aus der Dienstwaffe an dieser Stelle wegen möglicher Querschläger zu gefährlich erschien, entschlossen sich die beiden Beamten, das Tier zu erlösen und es erneut zu überfahren.

Ein Tierarzt sei am frühen Morgen um 6.30 Uhr auf die Schnelle nicht erreichbar gewesen. Ein Anwohner hatte die Polizisten angezeigt.

Titelfoto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa

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