Schildkröte, Spinne und Co: Geschützte Tiere in hessischen Wohnungen

Darmstadt/Gießen/Kassel - Eine Vogelspinne auf der Straße oder ein Python im Garten: In der freien Wildbahn werden öfter mal Tiere entdeckt, die hier nicht heimisch aber dennoch zu Hause sind. Auch in Hessen nimmt die Zahl artgeschützter und oftmals exotischer Tiere nach Angaben der Regierungspräsidien zu.

Eine Frau hält eine Vogelspinne in der Hand. (Symbolfoto)
Eine Frau hält eine Vogelspinne in der Hand. (Symbolfoto)  © Boris Roessler/dpa

Dasselbe gilt für die Zahl ihrer Halter. Alleine in Südhessen stieg die Zahl der Tiere von Mitte 2019 bis Mitte 2020 von fast 126.500 auf knapp 144.000 an, die Zahl der Halter und Züchter stieg weniger stark von rund 14.000 auf knapp 14.800. 

Das ist eine Entwicklung, die Tierschützer und Experten kritisch sehen, der sie aber auch Positives abgewinnen können.

Eine drastische Zunahme sehen die Regierungspräsidien indes nicht. Bei der Behörde in Kassel liegen weitestgehend konstante Zahlen bei den Haltern und Züchtern vor. 

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Bei den Tieren gab es zwischen 2018 und 2020 einen leichten Anstieg von 15.759 auf 16.339. 

Am beliebtesten war dabei noch die griechische Landschildkröte. Beim Gießener Regierungspräsidium blieb die Zahl der Halter ebenfalls konstant, seit 2015 stieg aber die Zahl der Tiere von 13.750 auf 16.060.

Welche Tiere Menschen in ihren eigenen vier Wänden halten dürfen, ist Sache der Bundesländer. 

Gefährliche Tiere sind in Hessen für Privatleute tabu. Im Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung heißt es in Paragraf 43a: "Die nicht gewerbsmäßige Haltung eines gefährlichen Tieres einer wild lebenden Art ist verboten. Gefährliche Tiere sind solche, die in ausgewachsenem Zustand Menschen durch Körperkraft, Gifte oder Verhalten erheblich verletzen können und ihrer Art nach unabhängig von individuellen Eigenschaften allgemein gefährlich sind."

Tiere müssen tierschutzgerecht gehalten werden

Ein Königspython schaut in die Kamera. (Symbolfoto)
Ein Königspython schaut in die Kamera. (Symbolfoto)  © Paul Zinken/dpa

Eine Vereinheitlichung wäre Experten zufolge aber sinnvoll. "Eine bundesweite Regelung wäre wünschenswert", sagte die Sprecherin des Zentralverbands Zoologischer Fachbetriebe, Antje Schreiber, über gefährliche Tiere. 

Bei den Fachgeschäften sei klar geregelt, was verkauft werden dürfe. Kleine Schlangen, ein Python, Echsen oder eine Vogelspinne seien unproblematisch. 

Bei Nachzuchten sei eine Haltung ohnehin unproblematisch, dies schade ja nicht der Population gefährdeter Arten. 

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Wichtig sei vor allem, dass Schlangen, Echsen oder auch Schildkröten tierschutzgerecht gehalten werden können. "Aber wir sind klar gegen einen Handel mit geschützten Tieren aus Ländern, in denen es ein Ausfuhrverbot gibt."

"Die Problematik ist immer das Thema der artgerechten Haltung", sagte die Sprecherin des hessischen Tierschutzbundes, Daniela Müller. Großes Thema seien auch die Handelsbörsen. 

Dort müssten strengere Regularien greifen. "Da kann Hinz und Kunz hingehen. Im Grunde kann sich jeder eine Schlange besorgen." Deshalb müsse man auch die Frage nach der Dunkelziffer stellen.

Titelfoto: Boris Roessler/dpa

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