Von Katrin Zeiß
Erfurt - Zum Schutz von Fischbeständen vor Kormoranen dürfen die Vögel in Thüringen künftig nicht nur an Flüssen und Bächen, sondern auch an Teichen und Seen geschossen werden.
Das regelt eine seit Samstag geltende novellierte Kormoranverordnung, wie das Umweltministerium mitteilte. Der Abschuss an stehenden Gewässern ist erlaubt, wenn die Kormorane Schäden an den natürlich vorkommenden Tierarten verursachen.
"Die neue Verordnung ermöglicht uns, auch die Fische der Standgewässer in Thüringen vor nachhaltigen Fraßschäden durch den Kormoran zu schützen, ohne den Bestand des Kormorans zu gefährden", sagte Minister Tilo Kummer (57, BSW) laut Mitteilung.
Kritik kommt vom Naturschutzbund (Nabu). "Mit der neuen Kormoranverordnung hat Tilo Kummer die Weichen für noch mehr sinnloses Töten von Kormoranen gestellt", monierte der Nabu-Landesvorsitzende Martin Schmidt. "Damit hat der Minister den Bogen überspannt und die Rechtmäßigkeit der Verordnung als Ganzes steht in Zweifel."
Bereits im Vorfeld der Novelle hatten Naturschützer den Abschuss kritisiert und auf aus ihrer Sicht wirksamere Schutzmöglichkeiten für Fischereigewässer verwiesen, etwa das Überspannen der Anlagen mit Netzen oder Ähnlichem.
In Thüringen gilt seit 1998 eine artenschutzrechtliche Ausnahme zur Tötung von Kormoranen. Diese dürfen nur zwischen dem 16. August und dem 31. März jedes Jahres gejagt werden.