Zum Abschuss freigegeben: Landkreis beschließt, Wolf zu töten

Von Christian Brahmann

Helmstedt - Ein Wolf darf in einem festgelegten Gebiet im Kreis Helmstedt (Niedersachsen) getötet werden.

Der Wolf mit der Kennung GW3559 soll in dem Gebiet mehrfach Weidetiere gerissen haben. (Symbolfoto)  © Philipp Schulze/dpa

Bis Ende des Jahres kann das Tier mit der Kennung GW3559 innerhalb der Gemeinden Lehre, Königslutter, Grasleben und Velpke getötet werden, wie der Landkreis bekannt gab. Die Tötung sei aber nur unter strengen Bedingungen erlaubt.

Die Entnahme - wie die Tötung im Verwaltungsdeutsch bezeichnet wird - darf demnach nur im Abstand von fünf Kilometern um ein Rissereignis und nur innerhalb eines Monats nach Vorliegen eines genetischen Nachweises vollzogen werden.

Bei Einhaltung weiterer Vorgaben dürfen nur autorisierte Berechtigte das Tier töten, die vorher einen speziellen Auftrag erhalten haben.

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"Wir haben uns die Entscheidung für eine solche Allgemeinverfügung nicht leicht gemacht und lange Pro und Contra abgewogen", sagte Landrat Gerhard Radeck (67). Mit vielen Wolfsexperten stimme man überein, dass Grenzen für den Wolf wichtig seien, um auf Dauer eine gesunde Koexistenz zwischen Mensch und geschütztem Tier zu ermöglichen.

Diese Ausnahmegenehmigung gelte auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes und des niedersächsischen Jagdgesetzes.

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In der Region um den Landkreis Helmstedt, die die Stadt Wolfsburg und den Landkreis Wolfenbüttel umfasst, wurden nach Behördenangaben vermehrt Risse von Weidetieren verzeichnet.

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