Nach tödlichem Schuss bei GSG-9-Übung: Hat der Schütze fahrlässig gehandelt?

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Von Sönke Möhl

Lübeck/Putlos - Nach dem tödlichen Schießunfall auf dem Truppenübungsplatz Putlos (Kreis Ostholstein) im Mai hat die Staatsanwaltschaft Lübeck einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung gegen den Schützen beantragt.

Auf dem Truppenübungsplatz Putlos war ein Bundespolizist im Mai bei einem tragischen Unfall ums Leben gekommen.
Auf dem Truppenübungsplatz Putlos war ein Bundespolizist im Mai bei einem tragischen Unfall ums Leben gekommen.  © Markus Scholz/dpa

Das Amtsgericht Oldenburg in Holstein müsse nun über den Strafbefehl entscheiden, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft mitteilte. Zur Höhe der beantragten Strafe äußerte sich die Behörde nicht.

Zu dem Unfall war es am 11. Mai während eines Trainings der GSG 9 der Bundespolizei gekommen.

Der Angeschuldigte soll beim Schießtraining aus Unachtsamkeit anstelle der vorgesehenen Platzpatronen ein Magazin mit scharfer Munition in sein Dienstgewehr geladen haben.

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Während des Trainings habe er entsprechend des vorgesehenen Übungsszenarios einen Schuss auf einen anderen Übungsteilnehmer abgegeben. Der scharfe Schuss traf einen Angehörigen der GSG 9 tödlich.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Schützen vor, beim Laden des Gewehrs nicht die ihm mögliche und erforderliche Sorgfalt angewendet zu haben.

Titelfoto: Markus Scholz/dpa

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