Falsche Rabatte bei "Prime Deal Days": Amazon kassiert Niederlage vor Gericht

Von Julian Weber

München - Der Onlinehändler Amazon muss Sonderangebote in Zukunft teilweise anders kennzeichnen als bisher.

Bei den "Prime Deal Days" wirbt Amazon mit besonders niedrigen Preisen. Doch kaufen Kunden wirklich zum Tiefpreis? (Symbolfoto)
Bei den "Prime Deal Days" wirbt Amazon mit besonders niedrigen Preisen. Doch kaufen Kunden wirklich zum Tiefpreis? (Symbolfoto)  © Richard Vogel/AP/dpa

Das Landgericht München I erklärte die Preiswerbung des Konzerns bei den "Prime Deal Days" in drei Fällen für rechtswidrig.

Amazon verliert damit gegen die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, die geklagt hatte. Im Wiederholungsfall droht demzufolge ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Zum Beispiel hatte der Händler kabellose Kopfhörer mit einem Rabatt von 19 Prozent beworben. Die Ermäßigung bezog sich dem Urteil zufolge aber nicht auf einen früheren eigenen Amazon-Preis, sondern auf eine "unverbindliche Preisempfehlung" (UVP) des Herstellers. In einem anderen Fall bezog sich der Händler auf Vergleichspreise wie einen "Kundendurchschnittspreis".

Paar adoptiert süßes Kätzchen - und merkt schnell, dass etwas nicht stimmt
Katzen Paar adoptiert süßes Kätzchen - und merkt schnell, dass etwas nicht stimmt
Influencerin mit Ehemann und Kindern tot aufgefunden
Mexiko Influencerin mit Ehemann und Kindern tot aufgefunden

Rabatte müssten sich aber immer auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen. Das hatte auch der Europäische Gerichtshof im vergangenen Herbst in einer Grundsatzentscheidung gegen den Discounter Aldi Süd festgestellt.

Gericht in München: Werbung von Amazon ist unlauter

Laut Verbraucherzentrale nutzen Unternehmen die "unverbindliche Preisempfehlung" für falsche Werbeversprechen. (Symbolfoto)
Laut Verbraucherzentrale nutzen Unternehmen die "unverbindliche Preisempfehlung" für falsche Werbeversprechen. (Symbolfoto)  © Markus Lenhardt/dpa

Die Werbung verstößt demnach gegen die Preisangabenverordnung sowie gegen das Wettbewerbsrecht.

In der Urteilsbegründung schreibt die Kammer: "Der Durchschnittsverbraucher, der auf Amazon bestellt, kennt die 'Prime Deal Days' und erwartet, dass ihm Amazon dort ein paar Tage lang besonders günstige Preise im Vergleich zu denen anbietet, die vor den 'Prime Deal Days' gefordert wurden." Amazon habe Verbraucherinnen und Verbrauchern aber wesentliche Informationen vorenthalten. Die Werbung sei unlauter.

Eine Amazon-Sprecherin teilte mit: "Wir sind mit der Entscheidung des Gerichts nicht einverstanden und werden Berufung einlegen." Die betreffende Regelung sei mehrdeutig und bedürfe rechtlicher Klärung.

Tragischer Unfall auf Strecke Leipzig-Chemnitz: Verbindung wieder freigegeben
Deutsche Bahn Tragischer Unfall auf Strecke Leipzig-Chemnitz: Verbindung wieder freigegeben
Emily (2) ist das einzige Kind in der Kita, Mutter verzweifelt: "Macht mich traurig"
Kurioses Emily (2) ist das einzige Kind in der Kita, Mutter verzweifelt: "Macht mich traurig"

Oliver Buttler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg teilte mit: "Das Getrickse mit der 'unverbindlichen Preisempfehlung' ist für Unternehmen ein wichtiger Bestandteil ihrer Verkaufsstrategie."

Wenn eine Methode verboten werde, versuchten Unternehmen ständig, neue Werbestrategien zu entwickeln, um geltendes Recht zu umgehen. Die Verbraucherschützer gehen auch gegen verschiedene andere Unternehmen vor: Aktuell laufen unter anderem Verfahren gegen MediaMarktSaturn, Penny und Aldi.

Titelfoto: Richard Vogel/AP/dpa

Mehr zum Thema Verbraucherzentrale: