Komische Post vom Gerichtsvollzieher? Verbraucherzentrale warnt vor fiesem Betrug
Großenhain (Sachsen) - Derzeit machen betrügerische Vollstreckungsbescheide von einem vermeintlichen Gerichtsvollzieher aus Frankfurt die Runde und sorgen bei den ahnungslosen Opfern für Panik. Mittlerweile sind auch Anwohner aus Sachsen betroffen. Die sächsische Verbraucherzentrale hat deshalb eine offizielle Warnung herausgegeben.
Alles in Kürze
- Verbraucherzentrale warnt vor Betrug mit gefälschten Vollstreckungsbescheiden
- Betrüger geben sich als Gerichtsvollzieher aus Frankfurt aus
- Opfer werden per Post kontaktiert und zur Zahlung aufgefordert
- QR-Codes sollten nicht gescannt werden, da sie möglicherweise schädlich sind
- Verbraucherzentrale bietet Beratung unter 0341 / 696 29 29 an

Frau S. war verständlicherweise geschockt, als sie in ihrem Briefkasten plötzlich Post von einem gewissen Obergerichtsvollzieher Dr. Lutz Mühlenstädt aus Frankfurt entdeckte. In einem großen Briefumschlag hatte man ihr einen Pfändungsbeschluss und einen Vollstreckungsbescheid zugesendet.
Von Frau S., die in Großenhain wohnt, wurde Schadensersatzanspruch gefordert. Grund war eine angebliche Teilnahme an "Lotto 6aus49". Da wurde die Sächsin aber misstrauisch - schließlich hatte sie gar kein Glücksspiel betrieben. Allerdings stimmte die angegebene IBAN auf dem Schreiben mit der Kontonummer des Opfers überein.
Gerichtsvollzieher Mühlenstädt forderte insgesamt 965 Euro von Frau S., welche sie per QR-Code bezahlen sollte. Zudem drohte man ihr mit einer Ersatzfreiheitsstrafe von zehn Tagen und dass ihr Konto bereits gepfändet worden sei.
Da sie die Summe nicht aufbringen konnte und zudem nie einen Vertrag abgeschlossen hatte, suchte die Frau aus Großenhain schließlich eine Meißner Rechtsberatung auf, wo man den Betrug schließlich aufdecken konnte.
Fake-Vollstreckungsbescheide im Umlauf

"Dass ein hessischer Gerichtsvollzieher sich bei einer Verbraucherin in Großenhain meldet, war sofort verdächtig", so Beraterin Anett Wagner. Auch bei der E-Mail-Adresse, die nicht zur Behörde passte, schrillten die Alarmglocken.
Allerdings war das Schreiben sonst ziemlich professionell gestaltet: "Immerhin war sogar das hessische Landeswappen farbig auf dem Briefkopf abgedruckt", erinnert sich Wagner. Inhaltlich gab es allerdings Fehler, die von einem Laien nicht direkt erkannt werden können.
Im Fake-Vollstreckungsbescheid wurde auf Artikel 169 des Strafgesetzbuches verwiesen - allerdings gibt es im deutschen Strafrecht nur Paragrafen. Sucht man den angegebenen Paragrafen, stößt man auch auf ein völlig anderes Thema - Personenstandfälschung. Der Artikel im Betrüger-Schreiben stammt demnach aus dem Strafgesetzbuch der Schweiz.
Die Verbraucherzentrale warnt deshalb: Wer ebenfalls mysteriöse Zahlungsaufforderungen per Post erzählt, sollte auf keinen Fall die abgedruckten QR-Codes scannen und den Inhalt der angeblichen Bescheide kritisch prüfen. Bevor man handelt, sollte man sich außerdem lieber zunächst beraten lassen.
Bei der Verbraucherzentrale ist dies online oder telefonisch unter der Nummer 0341 / 696 29 29 möglich.
Titelfoto: Sven Hoppe/dpa