Verbraucherzentrale geht gegen Preisfalle der Deutschen Bahn vor

Hamburg/Frankfurt - Die Verbraucherzentrale geht gegen "eine Preisfalle" der Deutsche Bahn vor. Die Klage richtet sich gegen eine Klausel in den Verträgen von "My BahnCard" für junge Menschen.

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat eine Klage gegen die Deutsche Bahn eingereicht. Der Grund: eine Preisfalle.  © Marcus Brandt/dpa

Konkret gehe es darum, dass das vergünstigte Abo der "My BahnCard" für junge Leute bis 26 Jahre mit dem 27. Geburtstag bislang automatisch in einen regulären BahnCard-Vertrag umgewandelt wird - ohne Zustimmung durch die Kunden.

Das Problem: Dieses Abonnement ist deutlich teurer. Die Verlängerung erfolgt außerdem direkt für ein weiteres Jahr.

Aus Sicht der Verbraucherzentrale Hamburg handle es sich hierbei um "unzulässige Vertragsbedingungen". Vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main wurde deshalb eine Klage gegen die DB Fernverkehr AG eingereicht.

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Ziel des Anliegens sei es, die Klausel zukünftig zu untersagen. "Junge Menschen nutzen die BahnCard meist über mehrere Jahre hinweg. Dass sie sich ausgerechnet nach dem 27. Geburtstag in ein deutlich kostspieligeres Abo verlängert, kommt für viele völlig überraschend", erklärt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg.

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Preisunterschiede beider BahnCard-Varianten enorm

Die Preissprünge zwischen der "My BahnCard" und der regulären BahnCard sind enorm.  © Martin Schutt/dpa

Die finanziellen Unterschiede bei den beiden Varianten der BahnCard fallen deutlich ins Gewicht, wie die Preise für die 2. Klasse zeigen: Während die "My BahnCard 25" lediglich 39,90 Euro kostet, müssen junge Menschen ab 27 Jahren für die reguläre "BahnCard 25" ohne klare Zustimmung plötzlich 62,90 Euro blechen.

Noch extremer ist der Preissprung bei der "My BahnCard 50". Hier zahlen Verbraucher statt 79,99 Euro auf einmal 244,00 Euro für die entsprechende reguläre "BahnCard 50".

Laut Verbraucherzentrale seien diese Preissprünge nur versteckt in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nachlesbar. "Kostenrisiken gehören nicht ins Kleingedruckte, sondern müssen klar kommuniziert werden", betonte Rehberg.

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