Ausmaß von Entschädigungen wegen Vogelgrippe nicht absehbar

Von Katrin Zeiß

Jena - Die Thüringer Tierseuchenkasse geht davon aus, dass wegen der in Teilen Deutschlands grassierenden Vogelgrippe auch im Freistaat Entschädigungen für betroffene Geflügelhalter fällig werden.

Bislang lägen keine Anträge auf Entschädigung vor, es sei aber damit zu rechnen, sagte Donat. (Symbolbild)
Bislang lägen keine Anträge auf Entschädigung vor, es sei aber damit zu rechnen, sagte Donat. (Symbolbild)  © Frank Hammerschmidt/dpa

Nicht absehbar sei derzeit das mögliche Ausmaß, sagte Geschäftsführer Karsten Donat.

Es könne durchaus sein, dass die Geflügelpest - Fachbezeichnung für Vogelgrippe – sich über den ganzen Winter hinziehe und weitere Geflügelbestände treffe. "Das Risiko bleibt hoch."

Muss Geflügel etwa in Agrarbetrieben wegen der Vogelgrippe auf Anordnung der Veterinärbehörden getötet werden, zahlt die Tierseuchenkasse den Tierhaltern eine Entschädigung.

In den Landkreisen Greiz und Nordhausen musste bereits betroffenes Geflügel getötet werden. Nach Angaben der Landratsämter waren es 1358 Tiere im Kreis Greiz sowie 100 Tiere im Kreis Nordhausen.

Bundesweit sind seit dem Ausbruch der Geflügelpest mit dem Erregervirus H5N1 Anfang September nach Angaben des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) bereits etwa eine Million Nutztiere vorsorglich getötet worden, um die Seuche einzudämmen.

Titelfoto: Frank Hammerschmidt/dpa

Mehr zum Thema Vogelgrippe: