Vogelgrippe: Stadt Magdeburg verhängt Stallpflicht

Von Inga Jahn

Magdeburg - Wegen der Vogelgrippe wurde nun auch in Magdeburg eine Stallpflicht verhängt.

Vögel in Magdeburg müssen ab sofort im Stall bleiben. (Symbolfoto)  © Julian Stratenschulte/dpa

Bei einem Wildvogel sei das Aviäre Influenzavirus nachgewiesen worden, teilte die Stadt mit. Zum Schutz gegen die Geflügelpest sei deshalb bis auf Widerruf für das gesamte Stadtgebiet eine Allgemeinverfügung erlassen worden.

Schon in anderen Regionen des Landes gelten für die Haltung von Geflügel derzeit besondere Regeln.

Wie in anderen Städten und Landkreisen sind Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen ähnlicher Art mit Geflügel und Tauben nun demnach auch in Magdeburg verboten.

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In der vergangenen Woche hatte unter anderem die Stadt Dessau eine solche Verfügung erlassen, nachdem auch dort der Verdacht auf Geflügelpest aufgekommen war.

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Keine kranken Tiere anfassen

Durch das Kranichsterben wurde die Ausbreitung der Vogelgrippe in Sachsen-Anhalt offensichtlich. (Symbolfoto)  © Stefan Sauer/dpa

Die Geflügelpest ist eine Infektionskrankheit. Umgangssprachlich wird sie auch Vogelgrippe genannt.

Sie ist hochansteckend und kann bei vielen Vogel- und Geflügelarten rasch tödlich verlaufen.

In Sachsen-Anhalt waren erste Fälle im Landkreis Mansfeld-Südharz bekannt geworden.

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Anschließend gab es auch in anderen Regionen bestätigte Fälle oder amtliche Verdachtsfälle.

Nach Angaben der Stadt Magdeburg bedeute eine Stallpflicht, dass Geflügel entweder in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss, zu halten ist.

Wer einen kranken oder toten Wildvogel sieht, solle ihn nicht berühren und das Gesundheits- und Veterinäramt informieren, hieß es.

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