Millionen-Kredite: Thüringen will finanzschwachen Krankenhäusern unter die Arme greifen
Von Sebastian Münster
Erfurt - Thüringen will finanzschwachen Krankenhäusern mit Bürgschaften des Landes unter die Arme greifen.
Alles in Kürze
- Thüringen unterstützt finanzschwache Krankenhäuser mit Krediten
- 100 Millionen Euro für Überbrückung bis zur Krankenhausreform
- Maximal zehn Millionen Euro pro Klinik über 15 Jahre
- Antragsberechtigt sind kommunale und private Klinikbetreiber
- Bundesregierung kündigte Soforthilfen für Kliniken an

Um die Zeit bis zur vollständigen Umsetzung der Krankenhausreform der Bundesregierung zu überbrücken, wird die Thüringer Aufbaubank Kredite im Umfang von insgesamt 100 Millionen Euro verfügbar machen, die durch eine Bürgschaft des Landes abgesichert werden.
Das kündigten Gesundheitsministerin Katharina Schenk (37, SPD) und Finanzministerin Katja Wolf (49, BSW) bei der Vorstellung der entsprechenden Vergaberichtlinie am Dienstag in Erfurt an.
"Es geht um Kliniken, die, bis die Reform greift, nicht genügend Luft zum Atmen haben", sagte Schenk. Es werde eine ganze Menge Zeit dauern, bis die Häuser unter den neuen finanziellen Voraussetzungen nach der Krankenhausreform sicher arbeiten könnten. Diese Zeit sei prägend für Thüringens Gesundheitslandschaft.
"Es geht um eine wohnortnahe Gesundheitsversorgung", so Finanzministerin Wolf. Eine Bestandsgarantie für alle Kliniken sei das Bürgschaftsprogramm allerdings nicht. Es gebe auch in Thüringen Häuser, die sich betriebswirtschaftlich nicht rechnen würden.

Maximal zehn Millionen Euro über 15 Jahre
Antragsberechtigt sind demnach sowohl kommunale als auch privatwirtschaftliche Klinikbetreiber. Bewilligt werde nur der nötige Mindestbedarf zur Überbrückung eines Engpasses, so Wolf. Maximal seien das zehn Millionen Euro über eine Kreditlaufzeit von bis zu 15 Jahren.
Auch der Bund hatte Soforthilfen für die Kliniken angekündigt: Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (46, CDU) hatte bei der Konferenz der Gesundheitsminister in Weimar im Juni eine Auszahlung der Gelder ab Herbst in Aussicht gestellt.
Die Krankenhausreform ist seit dem 1. Januar in Kraft, sie soll bis 2029 umgesetzt werden. Die Grundlage der Kliniken für die Abrechnungen mit den Kassen sollen neue sogenannte Leistungsgruppen sein, die Behandlungen genauer beschreiben. Geplant ist, dass die Länder ihren Kliniken bis Ende 2026 die jeweiligen Leistungsgruppen zuweisen. Die Finanzierung soll schrittweise auf das neue System umgestellt werden.
Titelfoto: Marijan Murat/dpa