Von Britta Schultejans
München - Beim erneuten Prozess gegen Alfons Schuhbeck (76) kommen immer weitere Details ans Licht. Der Star-Koch lebt heute nach eigenen Angaben von lediglich 1138,76 Euro Rente.
"Davon lebe ich", sagte er vor dem Landgericht München I. Sein Bruder zahle deshalb auch seine Krankenversicherung. Mit der Miete für seine Wohnung, die demnach stolze 4800 Euro im Monat koste, sei er im Rückstand, räumte Schuhbeck ein.
Freunde gäben ihm Geld dafür, das reiche jedoch nicht aus. "Insgesamt muss ich meine persönlichen Verhältnisse neu ordnen", so der 76-Jährige weiter.
Laut den Auswertungen einer Mitarbeiterin der zuständigen Staatsanwaltschaft München I waren Schuhbecks Firmen schon zahlungsunfähig, lange bevor Insolvenz überhaupt angemeldet wurde.
Dies geht ihren Angaben zufolge aus den Kontounterlagen seiner Restaurants, des Partyservices oder seiner Kochschule hervor, wie die Sachbearbeiterin aus der Wirtschaftsabteilung als Zeugin sagte.
Seitenlange Excel-Tabellen habe sie zur Auswertung für insgesamt elf Unternehmen angelegt, überall habe sich ein ähnliches Bild gezeigt: "Es ist schon aufgefallen, dass bei einem Großteil der Firmen die Forderungen der Gläubiger die liquiden Mittel teilweise deutlich überstiegen haben", gab sie über das "Schuhbeck-Imperium" vor Gericht an.
Alfons Schuhbeck unheilbar an Krebs erkrankt: Vollzug seiner derzeitigen Strafe ist ausgesetzt
Der 76-Jährige hat die Vorwürfe der Anklage, die ihm unter anderem Insolvenzverschleppung und Betrug mit Corona-Hilfen vorwirft, eingeräumt.
"Das alles ist mir über den Kopf gewachsen", sagte er am zweiten Prozesstag, an dem er auch eine Erklärung über seine persönlichen Verhältnisse abgab. Er beruft sich allerdings auch darauf, sich entsprechend an die mitgeteilten Ratschläge seines damaligen Steuerberaters gehalten zu haben.
Das Geständnis, das Schuhbeck zu Beginn des Prozesses abgelegt hat, ist Teil eines sogenannten Deals zwischen allen Verfahrensbeteiligten.
Schuhbeck erwartet nun - wenn sich im Prozess nichts ergibt, was dem entgegensteht - eine Gesamtstrafe zwischen mindestens vier und höchstens vier Jahren und acht Monaten.
Darin eingerechnet sind allerdings schon die drei Jahre und zwei Monate, zu denen das Landgericht Schuhbeck bereits 2022 wegen Steuerhinterziehung verurteilt hatte. Eine solche rückwirkende Bildung einer Gesamtstrafe ist dann vom Gesetzgeber vorgesehen, wenn die Taten zeitlich so liegen, dass sie auch schon im ersten Prozess hätten angeklagt werden können.
Am zweiten Prozesstag kam die Staatsanwaltschaft Schuhbeck entgegen und beantragte "zur Prozessverschlankung" die Verfahrenseinstellung bei einzelnen angeklagten Taten - "auch weil wir es ihm hoch anrechnen, dass er sich trotz seines Gesundheitszustandes diesem Verfahren stellt". Nach Angaben seiner Anwälte ist Schuhbeck unheilbar an Krebs erkrankt und wird außerhalb des Gefängnisses behandelt. Der Vollzug seiner derzeitigen Strafe ist ausgesetzt.
Erstmeldung: 6.06 Uhr, zuletzt aktualisiert: 14.35 Uhr