"Nur Wiederholungen": Deshalb wird die Staatsanwaltschaft nicht gegen Gil Ofarim ermitteln

Leipzig - Ziehen die von Gil Ofarim (43) im "Dschungelcamp" getätigten Aussagen rund um seinen Davidstern-Prozess neue Ermittlungen nach sich? TAG24 hat bei der Leipziger Staatsanwaltschaft nachgefragt, die damals gegen den Musiker ermittelt hatte.

Die im "Dschungelcamp" getätigten Aussagen werden wohl zu keinen neuen Ermittlungen gegen Gil Ofarim (43) führen.
Die im "Dschungelcamp" getätigten Aussagen werden wohl zu keinen neuen Ermittlungen gegen Gil Ofarim (43) führen.  © RTL

Wie TAG24 von Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz erfuhr, handele es sich bei Ofarims Behauptungen, bei den während seines Prozesses gezeigten Videoaufzeichnungen aus der Hotel-Lobby hätten "mehrere Sekunden gefehlt", nicht etwa um eine Neuigkeit. Letztlich seien sie "nur Wiederholungen aus dem Strafprozess".

Bereits 2023 habe Ofarims Verteidigung demnach aufgrund weniger fehlender Sekunden auf "angebliche Ungereimtheiten und mögliche Manipulationen" einer Aufnahme aus der Hotel-Lobby hingewiesen.

Für die Beweisführung sei der Clip aber sowieso nicht maßgeblich gewesen, so Schulz weiter. Das Landgericht hätte zudem zu keiner Zeit Zweifel an der Beweiskraft der Aufnahmen gehabt, ebenso wenig wie an den Aussagen der Zeugen, die Ofarim belasteten.

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Schulz führte weiter aus: "Der Angeklagte hat daraufhin die Anklagevorwürfe eingeräumt und sich bei dem Geschädigten entschuldigt." Der Oberstaatsanwalt betonte darüber hinaus, dass die damit einhergehende Einstellung des Verfahrens keinen Freispruch darstelle.

Gleichzeitig bedeute das aber auch, dass die Vorwürfe gegen den 43-Jährigen "nicht mehr in einem neuen Verfahren erneut verfolgt werden können", woran auch die im "Dschungelcamp" von Ofarim gesäten Zweifel nichts ändern. Eine Wiederaufnahme des Verfahrens sei ausgeschlossen, so Schulz.

Leipziger Staatsanwaltschaft sieht keinen Anlass für neue Ermittlungen

Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz äußerte sich zu den neuesten Ereignissen rund um Ofarim. (Archivbild)
Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz äußerte sich zu den neuesten Ereignissen rund um Ofarim. (Archivbild)  © Ralf Seegers

"Warum Gil Ofarim diese von Ihnen zitierten Äußerungen im Hinblick auf die Videoaufnahmen wiederholt haben soll, vermag ich nicht zu sagen", so Schulz auf TAG24-Anfrage.

Und weiter: "Eine Auslegung dahingehend, dass Gil Ofarim damit seine Antisemitismusvorwürfe gegen den Geschädigten wiederholt und damit eine neue Straftat vorliegt, dürfte nach hiesiger Auffassung aufgrund der hier vorliegenden Erkenntnisse aber eher fernliegend sein."

Im Oktober 2021 veröffentlichte Gil Ofarim in einem viralen Instagram-Video falsche Behauptungen zu einem angeblichen Antisemitismus-Vorfall im Leipziger Westin Hotel.

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Rund zwei Jahre später im November 2023 legte er vor dem Leipziger Landgericht ein Geständnis ab: Er habe gelogen.

Titelfoto: Montage Ralf Seegers

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