Olivia Jones über Urlaubs-Flirt: "Bin überfordert"

Hamburg - Olivia Jones (55) erlebt derzeit nicht nur Sonne, Strand und Sangria in Spanien, sondern auch einen ganz besonderen Urlaubsflirt: Eine schwarz-weiße Katze, die ihr regelmäßig abends in ihrem Hotelzimmer Gesellschaft leistet.

Olivia Jones (55) ist aktuell im Urlaub.
Olivia Jones (55) ist aktuell im Urlaub.  © Rolf Vennenbernd/dpa

Ein bisschen "überfordert", wandte sich die Dragqueen am Donnerstag auf Instagram an ihre Follower: "Ich kriege ja immer abends Besuch von einer Katze. Ich weiß gar nicht, wie ich sie nennen soll. 'Flecki' wäre ja vielleicht ein bisschen einfallslos", so Olivia Jones.

"Es scheint ihr bei mir zu gefallen. Aber was mache ich denn mit ihr?" Ihre Community zeigt sich in den Kommentaren uneinig.

Während die einen meinen, "unbedingt füttern", sagen die anderen, "erstmal feststellen, ob die Besitzer hat", und wieder andere raten der 55-Jährigen, direkt zu adoptieren: "Herzlichen Glückwunsch, du bist jetzt Katzenbesitzerin."

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Tierschutzorganisationen wie PETA Deutschland geben in solchen Fällen klare Empfehlungen, um Tierwohl und Rechtslage zu vereinen.

Das könnt Ihr tun, wenn Euch eine Katze im Urlaub zuläuft

Hat die Katze ein Zuhause?

Zunächst gilt es zu klären, ob die Katze wirklich herrenlos ist. Hinweise wie ein gepflegter Zustand, normales Gewicht oder zutrauliches Verhalten deuten oft darauf hin, dass sie in der Umgebung ein Zuhause hat und vielleicht nur neugierig ist oder Touristen gern besucht.

Zum Tierarzt: Chip oder Tätowierung prüfen lassen

Der sicherste Weg zur Klärung: Die Katze zum Tierarzt bringen und checken lassen, ob sie gechippt oder tätowiert ist. So kann ein möglicher Halter ausfindig gemacht werden. In Spanien geht das auch über örtliche Tierheime oder Tierschutzorganisationen.

Nicht sofort füttern

So schwer es auch fällt: PETA rät davon ab, eine zugelaufene Katze sofort zu füttern, bevor nicht klar ist, ob sie jemandem gehört. Futterbindung kann das Tier davon abhalten, zu seinem tatsächlichen Zuhause zurückzukehren. Wasser darf und sollte man aber jederzeit anbieten.

Fundmeldung ist Pflicht

Rechtlich gilt: Eine zugelaufene Katze ist eine Fundsache. Wer sie findet, muss den Fund beim Fundbüro, Ordnungsamt oder der Polizei melden – auch im Ausland. Alternativ kann man sich an lokale Tierschutzvereine oder Tierheime wenden.

Ohne Meldung kann die Beibehaltung des Tieres rechtlich als Unterschlagung gewertet werden.

Titelfoto: Montage: Rolf Vennenbernd/dpa, Screenshot/Instagram/oliviajoneshamburg

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