Rückschlag für Steakhouse-Erbin Block: Kinder dürfen beim Vater in Dänemark bleiben

Hamburg/Sønderborg - Ist das nun das Ende? Seit rund eineinhalb Jahren kämpfen Steakhouse-Erbin Christina Block (49) und ihr Ex-Mann Stephan Hensel (48) um das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder.

Christina Block (49) hat vor Gericht eine Niederlage einstecken müssen.
Christina Block (49) hat vor Gericht eine Niederlage einstecken müssen.  © Daniel Reinhardt/dpa

Am Freitag hat ein dänisches Gericht in Sønderborg entschieden: Theodor (9) und Klara (12) dürfen bei ihrem Vater und seiner neuen Partnerin in Dänemark bleiben. Wie RTL berichtet, lehnte der Richter damit eine Rückführung der Kinder nach Deutschland ab.

Zudem entschied er, dass Block ihre Kinder alle 14 Tage bei einem vom Familiengericht festgesetzten und betreuten Umgang sehen darf. Beide Parteien sehen das Urteil als Teilerfolg an, wie sie dem Sender sagten.

"Nach anderthalb Jahren bekomme ich endlich wieder Umgang mit meinen Kindern. Ich bin auch froh, dass der Vater das nicht mehr verhindern kann und der Richter erkannt hat, dass man mich von meinen Kindern nicht noch weiter entfremden darf", erklärte Block.

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Die 49-Jährige sei froh darüber, dass das dänische Gericht festgestellt habe, dass die Kinder widerrechtlich bei ihrem Vater festgehalten würden.

Hensel hingegen ist glücklich, dass er seine beiden Kinder bei sich behalten kann. "Das Familiengericht in Sønderborg hat eine Herausgabe der Kinder an die Mutter abgelehnt. Das hat uns alle erleichtert und gibt uns und den Kindern ein Stück mehr Sicherheit", betonte er.

Der 48-Jährige erklärte, dass seine Ex nun die Möglichkeit habe, binnen vier Wochen in Berufung vor dem Landgericht in Dänemark zu gehen. "Wir hoffen darauf, dass die Mutter nunmehr das Urteil und den Kindeswunsch akzeptieren wird", sagte er. Ob in diesem Fall das letzte Wort gefallen ist, bleibt also weiterhin fraglich. Unter Umständen könnte die Revision sogar bis zum Europäischen Gerichtshof gehen.

Dänisches Gericht setzt Vollstreckung des Hamburger OLG nicht um

Block und Hensel hatten sich 2014 getrennt und das Sorgerecht anfangs geteilt. Nachdem der 48-Jährige die beiden Kinder nach einem gemeinsamen Wochenende im August 2021 bei sich behalten hatte, zog seine Ex-Frau vor Gericht und bekam Recht.

Trotz des Gerichtsurteils rückte Hensel die Kinder nicht heraus und erklärte, dass die Kinder nicht mehr bei ihrer Mutter leben wollen. Ein dänisches Gericht hatte das Urteil des Hamburger Oberlandesgerichts zwar anerkannt, setzte die Vollstreckung jedoch nicht um.

Am Freitag ging es vor dem Familiengericht darum, ob Hensel die Kinder rechtmäßig in Dänemark behalten darf oder nicht.

Titelfoto: Daniel Reinhardt/dpa

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