Vorwürfe gegen Marteria wegen Körperverletzung fallen gelassen! Das sagt sein Anwalt

Berlin/North Carolina - Nächstes Kapitel im Justizthriller um Marteria (40): Der Rapper, der am 30. März wegen Körperverletzung in den USA festgenommen worden war, muss sich nicht vor Gericht verantworten.

Rapper Marteria (40) hat gut lachen: Die Vorwürfe wegen Körperverletzung gegen ihn wurden fallen gelassen. (Archivfoto)
Rapper Marteria (40) hat gut lachen: Die Vorwürfe wegen Körperverletzung gegen ihn wurden fallen gelassen. (Archivfoto)  © Gregor Fischer/dpa

Wie sein Anwalt Robert DeCurtins und die Staatsanwaltschaft der Deutschen-Presse-Agentur mitteilten, wurde die Anklage in der Stadt Charlotte im Bundesstaat North Carolina am Dienstag fallen gelassen.

Gegenüber der "Bild" ging DeCurtins etwas mehr ins Detail zu den Hintergründen, sprach von "Ungereimtheiten" bei den bisherigen Ermittlungen sowie "widersprüchlichen Zeugenaussagen".

Darüber hinaus erklärte der US-Anwalt, zwar noch nicht selbst mit seinem Mandanten gesprochen zu haben, sehr wohl aber bereits Kontakt mit dessen Anwalt in Deutschland gehabt zu haben.

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Und genau dieser Anwalt, Prof. Dr. Christian Schertz, meldete sich am Mittwoch in einer Mitteilung zu Wort - nach der Einstellung der Ermittlungen wolle er demnach auf etwas "hinweisen".

"Die teilweise, insbesondere von der BILD-Zeitung, kolportierten Vorwürfe einer konkreten Tätlichkeit sind falsch. Das Ergebnis des Verfahrens zeigt, dass es hier bedauerlicherweise, wie nicht selten in solchen Fällen, zu einer medialen Vorverurteilung und Stigmatisierung gekommen ist", so Schertz.

Hintergrund: Die "Bild" hatte berichtet, dass der Rapper seine Freundin gewürgt habe, nachdem diese ihn bei einem Seitensprung erwischt habe. In diesem Zuge wurden auch Bilder der Ermittlungsakten veröffentlicht.

Marteria-Anwalt Christian Schertz kündigt "presserechtliche Schritte" an

Medienanwalt Prof. Dr. Christian Schertz, der Marteria vertritt, meldete sich in einer Pressemitteilung zu Wort.
Medienanwalt Prof. Dr. Christian Schertz, der Marteria vertritt, meldete sich in einer Pressemitteilung zu Wort.  © Daniel Reinhardt/dpa

Auch dazu äußerte sich Schertz: "Insbesondere die Veröffentlichung von Ermittlungsakten erweist sich nach hiesiger Prüfung als rechtswidrig und stellt in Deutschland sogar eine Straftat dar. Weiterhin wurden insbesondere durch die besagten Medien die Vorwürfe als bereits feststehend verbreitet."

Daher würden nun gegen die Berichterstattung "presserechtliche Schritte" eingeleitet, wie der Berliner Rechtsanwalt weiter erklärte.

Abschließend wies Schertz zudem noch darauf hin, dass es sich bei dem Ganzen um eine "private Auseinandersetzung" gehandelt habe, die daher "ohnehin der Privatsphäre der Beteiligten zuzurechnen gewesen wäre".

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Für Marten Laciny, wie Marteria bürgerlich heißt, dürfte aber vor allem zählen, dass nicht mehr gegen ihn ermittelt wird.

Titelfoto: Gregor Fischer/dpa

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