Parkschein nicht vergessen: Ab Januar müssen auch E-Autos in Chemnitz zahlen

Chemnitz - Schluss mit dem "Freiparkschein": E-Auto-Fahrer sollten ab 3. Januar 2022 Kleingeld parat haben, wenn sie ganztägig in der Chemnitzer Innenstadt parken wollen.

Parkschein nicht vergessen! Das gilt in der Parkzone I künftig nicht mehr nur für Verbrenner.  © Kristin Schmidt

Bisher durften E-Autos in der Parkzone I, die vom Getreidemarkt bis zum Schillerplatz reicht, unbegrenzt kostenlos parken.

Dem hat der Stadtrat nun ein Ende gesetzt: Die Gebührenbefreiung gilt ab dem 3. Januar nur noch für höchstens zwei Stunden.

Wer mit seinem E-Auto länger parken will, muss einen Parkschein am Automaten oder über das Smartphone lösen.

Chemnitz Politik So viel Zeit müsst Ihr in Chemnitz für neue Reisedokumente einplanen

In der Parkzone II hingegen können E-Autos weiterhin ganztägig gebührenfrei stehen bleiben.

Anzeige
Noch können E-Autos in der Innenstadt durchgehend kostenlos parken - das ändert sich am 3. Januar.  © Kristin Schmidt

Die neue Regelung gilt bis zum 31. Dezember 2023.

Mehr zum Thema Chemnitz Politik: