Landtag rüstet Polizei digital auf: Was das neue Gesetz im Südwesten bedeutet
Stuttgart - Der baden-württembergische Landtag hat am Mittwoch einer umfassenden Neufassung des Polizeigesetzes zugestimmt.
Die Polizei im Südwesten erhält damit weitreichende, neue Befugnisse für das digitale Zeitalter, insbesondere zur automatisierten Datenanalyse und zur Entwicklung von künstlicher Intelligenz (KI).
Die neue Rechtsgrundlage für eine automatisierte Datenanalyse (VeRA) ermöglicht der Polizei, verschiedene Datenbestände, die sie bereits rechtmäßig erhoben und gespeichert hat, zusammenzuführen. Hierbei sollen Muster zur Verhinderung schwerster Straftaten erkannt werden.
Das Gesetz legt fest, dass eine direkte Anbindung an Internetdienste oder Social-Media-Plattformen unzulässig ist und die Daten ausschließlich auf polizeieigenen Rechnern verbleiben.
Neu ist ebenfalls eine sogenannte "Experimentierklausel", die es der Polizei erlaubt, eigene IT-Produkte und KI-Systeme zu entwickeln, zu trainieren und zu testen.
Dafür dürfen nun polizeispezifische und personenbezogene Daten genutzt werden, was laut Innenministerium für die Entwicklung neuer Technologien notwendig ist.
Menschen in Not soll schneller geholfen werden
Eine weitere Änderung soll die Rettung von Menschen in Not beschleunigen. Die Polizei darf demnach künftig den Standort von Hilfe suchenden Personen schneller und genauer bestimmen. Dies soll wertvolle Zeit sparen, wenn Menschen in einer Stresssituation ihren Aufenthaltsort nicht kennen oder die Verbindung abbricht.
Stellvertretender Innenminister Thomas Strobl (65, CDU) bezeichnete das Gesetz als "Digitalisierungs-Turbo". Man traue der Polizei zu, die Hochtechnologie "verantwortungsvoll und verhältnismäßig" einzusetzen, um Bürgerinnen und Bürger bestmöglich zu schützen.
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