Bestechungs-Verdacht vor Wahl: Wurde Schülern Geld für Stimmen angeboten?

Von Oliver Schmale

Radolfzell - Vor der baden-württembergischen Landtagswahl ermittelt die Staatsanwaltschaft Konstanz wegen eines Anfangsverdachts der Wählerbestechung.

Bei der diesjährigen Landtagswahl dürfen auch 16 und 17 Jahre alte Jugendliche wählen. (Symbolfoto)
Bei der diesjährigen Landtagswahl dürfen auch 16 und 17 Jahre alte Jugendliche wählen. (Symbolfoto)  © Uli Deck/dpa

Schüler eines Berufsschulzentrums in Radolfzell sollen berichtet haben, dass ihnen ein Parteivertreter Geld angeboten habe. Infolgedessen leitete die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt ein, wie ein Sprecher mitteilte.

Wofür die Zahlung gewesen sein soll und ob es sich dabei speziell um eine Beeinflussung vor der anstehenden Landtagswahl handeln soll, ist Teil der Ermittlungen. Um welche Partei es sich handeln könnte, sei völlig unklar, sagte der Sprecher weiter.

Ab sofort dürfen auch 16- und 17-Jährige den Landtag am 8. März wählen. Das Wahlalter wurde – wie schon bei Kommunalwahlen – von 18 auf 16 Jahre gesenkt. Ziel ist es, mehr junge Menschen an die Urnen zu bringen.

"Vor allem wegen der bevorstehenden Landtagswahl ermittelt die Polizei gerade fieberhaft", wurde der Sprecher der Staatsanwaltschaft von der Zeitung zitiert. Man hoffe, den Fall noch vor der Wahl aufklären zu können.

Titelfoto: Uli Deck/dpa

Mehr zum Thema: