Von Stefanie Järkel
Stuttgart - China, Russland, USA – Experten warnen vor der Einflussnahme auf Wahlen auch in Deutschland. Wie wird die Landtagswahl in Baden-Württemberg vor Betrug geschützt?
Am Sonntag, dem 8. März, sind gut 7,7 Millionen Wahlberechtigte aufgerufen, einen neuen Landtag zu wählen. Da es zahlreiche Möglichkeiten des Wahlbetrugs gibt, schreibt das Wahlrecht laut Landeswahlleiterin Cornelia Nesch einige Maßnahmen vor, um die Wahl zu schützen.
Grundsätzlich ist die Wahl demnach öffentlich: Sowohl das Wahlgeschehen im Wahllokal als auch die spätere Auszählung kann von Interessierten beobachtet und damit auch nachvollzogen werden. Dies gilt auch für die Auszählung der Briefwahlstimmen und für die Sitzungen aller Wahlausschüsse zur Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses.
Zur Urnenwahl zugelassen werde nur, wer seine Wahlbenachrichtigung im Wahllokal abgebe, schreibt Nesch.
Der Wahlvorstand könne zusätzlich noch verlangen, den Personalausweis oder den Reisepass zu sehen. Die Wahlbenachrichtigungen werden an die Wohnanschrift der Wähler geschickt.
Wie groß ist die Gefahr einer Einflussnahme auf die Wahl?
Nachdem ein Wahlberechtigter seine Stimme abgegeben hat, wird dies entsprechend im Wählerverzeichnis vermerkt. Damit wird eine mehrfache Stimmabgabe verhindert.
Um die Briefwahl vor Missbrauch zu schützen, müssen Briefwähler eine Versicherung an Eides statt abgeben, dass sie den Stimmzettel persönlich gekennzeichnet haben.
"Nach Einschätzung des Landesamts für Verfassungsschutz (LfV) sind qualitativ gut orchestrierte Desinformationskampagnen, insbesondere im Vorfeld von Wahlen, grundsätzlich eine ernstzunehmende Bedrohung", teilt Nesch mit. Dies zeigten Erfahrungen aus dem In- und Ausland. "Deutsche Landtagswahlen bilden für fremdstaatlich gesteuerte Desinformation aber keinen Aktionsschwerpunkt."
Natürlich könne es auch hier zu Versuchen der Einflussnahme und zur Verbreitung von Desinformation durch extremistische Akteure kommen. Beides sei bei vergangenen Landtagswahlen in Deutschland bereits beobachtet worden. "Bezogen auf die Landtagswahl 2026 in Baden-Württemberg liegen dem LfV derzeit keine entsprechenden Hinweise vor."
Bei der Landtagswahl im Jahr 2021 wurde demnach kein Versuch der Wahlfälschung festgestellt. Laut Strafgesetzbuch kann Wahlfälschung mit bis zu fünf Jahren Haft oder mit Geldstrafe bestraft werden.