Gefängnis zu verkaufen! Es gibt schon erste Interessenten
Von Sabine Dobel
Neuburg an der Donau - Eine ganz besondere Immobilie soll in Kürze in Oberbayern zum Verkauf stehen. Der Freistaat will das ehemalige Gefängnis in der historischen Altstadt von Neuburg an der Donau veräußern.
In den nächsten Wochen solle die Immobilie offiziell ausgeschrieben werden, teilte das staatliche Unternehmen Immobilien Freistaat Bayern mit.
Noch gebe es kein laufendes Bieterverfahren, hieß es. Auf die Medienberichte hin hatten sich aber schon Interessenten gemeldet - ohne dass konkrete Summen genannt wurden.
Derzeit werde Objekt noch begutachtet. Dabei gehe unter anderem um die genaue Quadratmeterzahl sowie Denkmalschutzschutzvorgaben. Auch die Zahl der Zimmer ist noch unbekannt.
Klar ist so viel: Die Liegenschaft umfasst drei historische Gebäude aus unterschiedlichen Epochen, darunter die Werkstatt, in der die Häftlinge laut Bayerischem Rundfunk Spielzeugautos herstellten. Dafür genutzt wurde die ehemalige Hofreitschule der Wittelsbacher aus dem Jahr 1577.
Sogar eine Kapelle gibt es in dem Gefängnis.
JVA Neuburg an der Donau steht zum Verkauf: Wird daraus ein Hotel?
Im vergangenen Jahr war die Justizvollzugsanstalt (JVA) geschlossen worden, weil sie nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden konnte, wie es hieß. Eine Prüfung habe ergeben, dass "der Weiterbetrieb der JVA Neuburg a.d. Donau im Rahmen eines zeitgemäßen Gesamtkonzepts für den bayerischen Justizvollzug sowie einer sparsamen Haushaltsführung nicht sinnvoll ist", teilte das Justizministerium mit.
Es habe einen "erheblichen Sanierungs- und sonstigen Investitionsbedarf" gegeben, erschwert durch die beengte Innenstadtlage und denkmalschutzrechtliche Vorgaben.
Welche Kosten für Unterhalt und Sanierung konkret auf einen künftigen Käufer zukommen könnten, blieb offen. Derzeit zahlt der Freistaat den laufenden Unterhalt.
Das Objekt soll auf der Seite der Immobilien Freistaat Bayern sowie gängigen Immobilienportalen ausgeschrieben werden. Nähere Informationen zu Fristen, Verfahrensmodalitäten, Auswahlkriterien und Rahmenbedingungen soll es erst dann mit der Veröffentlichung des Exposés geben, hieß es.
Ob eine bestimmte Nutzung bevorzugt oder Nutzungsarten ausgeschlossen werden, soll unter anderem mit der Stadt und dem Freistaat beraten werden. Eine Verpflichtung, dem höchsten oder einem bestimmten Gebot den Zuschlag zu erteilen, bestehe nicht, unterstrich die Immobilien Freistaat Bayern. Maßgeblich seien die im Exposé dargestellten Rahmenbedingungen und Kriterien - die nun mit Spannung erwartet werden.
Spekuliert wurde in den Medien bereits, ob aus dem Knast ein Hotel werden könnte.
Titelfoto: Sven Hoppe/dpa

