Kommunalwahl in Bayern: Erste Zahlen zur Wahlbeteiligung da

Von Cordula Dieckmann

München - Bei den Kommunalwahlen in Bayern zeichnet sich bei angenehmem Frühlingswetter eine gute Beteiligung ab - zumindest in den großen Städten.

Die Kommunalwahl stößt auf Interesse. Das zeigt eine Anfrage bei den großen Städten in Bayern.
Die Kommunalwahl stößt auf Interesse. Das zeigt eine Anfrage bei den großen Städten in Bayern.  © Peter Kneffel/dpa

Vielerorts hatten um 14 Uhr mehr Menschen ihre Stimme abgegeben, als bei den Kommunalwahlen 2020. Auch die Stimmung war ruhig, offenbar ohne besondere Vorkommnisse. Alles "super entspannt", sagte ein Sprecher des Wahlamtes Würzburg. 

In Augsburg lag die Wahlbeteiligung um 14 Uhr bei 23 Prozent, 2020 waren es zu diesem Zeitpunkt 21,8 Prozent. Die Stadt Nürnberg meldete 34 Prozent, allerdings anteilig mit den Briefwahlstimmen (2020: 29,2 Prozent). In Würzburg wurde die Wahlbeteiligung erst um 15 Uhr erhoben. Sie lag demnach bei 21,9 Prozent (2020: 17,5 Prozent).

Die Stadt München bezog in ihre Auswertung alle ausgestellten Wahlscheine für die Briefwahl ein. Hier hatten bis 14 Uhr 43 Prozent der Wahlberechtigten abgestimmt gegenüber 41,9 Prozent im Jahr 2020.

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Ausgewertet wurden hier allerdings exemplarisch nur die Stimmen für die Wahl des Oberbürgermeisterpostens. Die Unterschiede etwa zur Wahl des Stadtrats seien aber nur klein, sagte eine Sprecherin.

Kommunalwahl in Bayern: Fast 40.000 Mandate zu vergeben

Bei der Wahl geht es um zahlreiche Sitze in den Kommunalparlamenten.
Bei der Wahl geht es um zahlreiche Sitze in den Kommunalparlamenten.  © Peter Kneffel/dpa

Bayernweit werden bei der Kommunalwahl 39.300 Mandate vergeben. Die Zahl der zu wählenden Sitze in den Kommunalparlamenten richtet sich jeweils nach der Einwohnerzahl.

Rund 10,05 Millionen Menschen in Bayern sind aufgerufen, ihre Stimmen abzugeben. Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen sowie Staatsbürger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind und seit mindestens zwei Monaten in der jeweiligen Kommune ihren Lebensschwerpunkt haben.

Es dürfen also mehr Menschen wählen als bei Landtagswahlen oder Bundestagswahlen.

Titelfoto: Peter Kneffel/dpa

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