Berlin - Wegen zunehmender Gewalt auf Bahnhöfen hat die Bundespolizei in Berlin erneut ein zeitlich begrenztes Verbot für das Mitführen gefährlicher Gegenstände erlassen.
Betroffen sind mehrere stark frequentierte Stationen, wie die Behörde am Mittwoch mitteilte.
Dabei handelt es sich um die Bahnhöfe Hauptbahnhof, Zoologischer Garten, Friedrichstraße, Alexanderplatz, Gesundbrunnen, Spandau, Jungfernheide, Wedding, Ostbahnhof, Warschauer Straße, Ostkreuz, Lichtenberg, Neukölln, Hermannstraße und Südkreuz.
Hinzu kommt der Potsdamer Hauptbahnhof. Die Bereiche der jeweiligen U-Bahnhöfe sind von der Regelung ausgenommen.
Diese gilt vom 20. März bis zum 6. Juli jeweils von 14 Uhr bis 4 Uhr des Folgetages. In dieser Zeit ist es untersagt, Gegenstände wie Pfefferspray oder Schlagwerkzeuge bei sich zu haben.
Ziel sei es, Gewalttaten einzudämmen und die Sicherheit von Reisenden zu erhöhen, teilte die Bundespolizei weiter mit. Trotz bereits bestehender Verbote nach dem Waffenrecht komme es weiterhin zu Straftaten, bei denen gefährliche Gegenstände eingesetzt werden.
Die Einhaltung des Verbots soll durch verstärkte Kontrollen überwacht werden. Bei Verstößen drohen Sicherstellungen der Gegenstände sowie Zwangsgelder.