BVG greifen durch: Termin für E-Roller-Verbot steht

Berlin - In den Fahrzeugen und U-Bahnhöfen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) heißt es künftig: E-Roller müssen draußen bleiben.

E-Roller sind künftig in Fahrzeugen der BVG nicht mehr erlaubt. (Symbolbild)
E-Roller sind künftig in Fahrzeugen der BVG nicht mehr erlaubt. (Symbolbild)  © Christophe Gateau/dpa

Die neue Regelung soll ab dem 1. Mai gelten. Das teilten die BVG am Dienstag mit.

Als Grund führte das Unternehmen brandschutztechnische Gutachten an, laut denen die in E-Rollern verwendeten Lithium-Ionen-Akkus nicht sicher genug sind.

Nicht betroffen von dem Verbot sind E-Fahrräder, E-Rollstühle oder E-Seniorenmobile. Diese würden "deutlich höhere Anforderungen an die Sicherheit der Batterien erfüllen", hieß es.

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Zuvor hatte der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) das Verbot von E-Rollern in Fahrzeugen und auf Bahnhöfen empfohlen. Vor Berlin hatten bereits andere Verkehrsunternehmen in anderen Städten eine entsprechende Regelung erlassen.

Nicht nur bei den U-Bahnen steht die Sicherheit an erster Stelle. (Symbolbild)
Nicht nur bei den U-Bahnen steht die Sicherheit an erster Stelle. (Symbolbild)  © Monika Skolimowska/dpa

Die BVG wollen laut eigener Aussage die technische Entwicklung von E-Rollern kontinuierlich beobachten und in Zukunft neu evaluieren.

Titelfoto: Christophe Gateau/dpa

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