Schüsse in Obdachlosenheim: Mann von Zimmernachbar angegriffen - acht Polizisten verletzt

Berlin - SEK-Einsatz in Berlin-Marzahn! Dort soll am Mittwoch ein 43-jähriger Bewohner eines Obdachlosen-Wohnheimes auf seinen Zimmernachbarn (58) geschossen haben.

Spezialeinsatzkräfte bereiten den Zugriff in der Marzahner Obdachlosenunterkunft vor.
Spezialeinsatzkräfte bereiten den Zugriff in der Marzahner Obdachlosenunterkunft vor.  © Dominik Totaro

Laut Polizei ereignete sich die Tat gegen 13.45 Uhr in einer Unterkunft an der Otto-Rosenberg-Straße. Den Angaben nach schoss der 43-Jährige ohne ersichtlichen Grund mehrfach auf den 58-Jährigen.

Der Verletzte eilte zur Rezeption des Hauses, woraufhin Mitarbeiter umgehend die Polizei und den Rettungsdienst verständigten.

Der 58-Jährige wies sechs oberflächliche Verletzungen an Hals und Kopf auf und wurde ambulant im Krankenhaus behandelt.

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Da nicht klar war, ob die Schüsse aus einer scharfen Waffe abgegeben worden waren, rückten neben Polizisten einer Hundertschaft auch Spezialeinsatzkräfte an. Diese stürmten das Zimmer des Tatverdächtigen im fünften Stock und nahmen ihn fest.

Die Beamten beschlagnahmten die mutmaßliche Tatwaffe - eine Druckgaspistole - als Beweismittel. Der 43-Jährige wurde von Rettungskräften ambulant behandelt.

Eine freiwillige Atemalkoholkontrolle ergab einen Wert von etwa 2,2 Promille. Nach einer Blutentnahme im Polizeigewahrsam wurde der Mann wieder auf freien Fuß gelassen.

Die Polizei war mit zahlreichen Kräften vor Ort.
Die Polizei war mit zahlreichen Kräften vor Ort.  © Dominik Totaro

Einsatz-Fehler: Zahlreiche Polizisten verletzt

Überschattet wurde der Einsatz durch einen fahrlässigen Fehler der Polizei, durch den acht Beamte verletzt wurden: So wurde ein sogenannter Irritationskörper - ein Gerät, das einen lauten Knall und Blitz erzeugt - zu früh eingesetzt.

In der Folge erlitten die acht verletzten Polizisten Knalltraumata, zwei von ihnen auch Augenverletzungen. Drei Einsatzkräfte mussten ihren Dienst abtreten.

Die Kriminalpolizei ermittelt daher nicht nur wegen gefährlicher Körperverletzung gegen den Bewohner der Obdachlosenunterkunft, sondern darüber hinaus auch gegen die Polizei wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung im Amt.

Titelfoto: Dominik Totaro

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