CSD-Anschlag: Berliner Justizspitzen weisen Kritik im Fall Abdul B. erneut zurück
Berlin - Nach dem Anschlag auf den Christopher Street Day (CSD) haben die Spitzen der Berliner Justiz die öffentliche Kritik am Umgang mit dem mutmaßlichen Täter Abdul B. erneut zurückgewiesen.
Die Debatte über eine gerichtliche Entscheidung im Fall des mutmaßlichen Täters Abdul B. werde vielfach pauschal und mit geringer Faktenkenntnis geführt, teilten die Präsidentin des Kammergerichts, Andrea Diekmann, und Berlins Generalstaatsanwältin Margarete Koppers am Mittwoch gemeinsam mit.
Das zuvor gegen Abdul B. ergangene Urteil sei auf der Grundlage und im Rahmen der geltenden Rechtslage gefällt worden, erklärten sie weiter.
Er war im Mai von einem Jugendgericht am Amtsgericht Tiergarten zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt, gleichzeitig wurde ein bestehender Haftbefehl aufgehoben. Die Generalstaatsanwaltschaft forderte eine höhere Strafe und legte Berufung ein.
Die Hintergründe des Anschlags seien noch nicht ansatzweise aufgeklärt, kritisierten beide. Dennoch werde in der Öffentlichkeit häufig reflexartig nach vermeintlich Verantwortlichen gesucht, hieß es weiter in der Pressemitteilung.
Gefahrenabwehr ist Aufgabe der Sicherheitsbehörden
Entgegen vielfacher Behauptungen sei der mutmaßliche Täter nicht wegen schwerer Gewaltdelikte vorbestraft gewesen. Undifferenzierte Bewertungen stellten die Unabhängigkeit der Justiz und damit eine Säule des Rechtsstaats infrage, warnten die beiden Justizspitzen.
Bereits zuvor hatte sich die Berliner Justiz gegen Vorwürfe im Zusammenhang mit der Aufhebung der Untersuchungshaft gegen Abdul B. gewehrt. Eine Gerichtssprecherin hatte betont, für die vorbeugende Gefahrenabwehr seien die Sicherheitsbehörden zuständig, nicht die Strafgerichte.
Titelfoto: Sebastian Christoph Gollnow/dpa
