Anschlag auf CSD in Berlin: DNA-Spuren von Abdul B. im Tatwagen gefunden

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Berlin - Tödlicher Anschlag beim Christopher Street Day (CSD) in Berlin! Am Samstagabend ist ein Mann mit einem Transporter in eine Menschenmenge gefahren und hat dabei eine 65-jährige Polin getötet sowie mehrere Menschen verletzt. Am Sonntag wurde der mutmaßliche Täter bei einem Polizeieinsatz erschossen.

Mit diesem Wagen war der Täter in die Menschenmenge gerast.
Mit diesem Wagen war der Täter in die Menschenmenge gerast.  © Sebastian Gollnow/dpa

Der CSD war nach der Schocktat am Samstagabend abgebrochen worden.

Die Polizei identifizierte rasch Abdul B. als Tatverdächtigen und fahndete öffentlich nach dem 21-Jährigen, der dem islamistischen Spektrum zugeordnet wird.

Am Sonntagabend erfolgte der Zugriff in einer Berliner Gartenparzelle. Dort sollen Schüsse gefallen sein, wodurch der Verdächtige sein Leben verlor.

Berlin: Tödliche Schüsse auf CSD-Attentäter: Verfahren gegen Berliner Polizisten eingestellt
Berlin Tödliche Schüsse auf CSD-Attentäter: Verfahren gegen Berliner Polizisten eingestellt

TAG24 hält Euch in einem Ticker über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden.

29. Juli, 14.09 Uhr: Keine Hinweise auf Planung

Berlins Polizeipräsidentin Barbara Slowik Meisel hat betont, die Betroffenheit in der Polizei sei groß, dass der Anschlag nicht habe verhindert werden können und kündigte maximale Transparenz an.

Slowik Meisel berichtete, die Polizei habe Abdul B. am 13. Mai nach dem Urteil am 12. Mai und der Entlassung aus der Untersuchungshaft als "Hochrisikofall" eingestuft. Dann sei er observiert und mit einer Kamera überwacht und sein Telefon abgehört worden.

"Wir haben nichts, aber auch gar nichts gefunden, was uns zu einer Prognose gebracht hätte, die zu einer Fußfessel oder Präventivhaft geführt hätte. Das war für uns so nicht erkennbar." Eine durchgehende Observation rund um die Uhr mache das LKA kaum, sagte Slowik Meisel.

Sie betonte weiter: "Aber wir haben diesen Mann überhaupt nicht aus dem Blick gelassen, in keiner Weise und schon gar nicht aus Ressourcengründen." Observationen hätten das Ziel, eine Datengrundlage zu schaffen und Bewegungsbilder zu erstellen und nicht Taten zu verhindern.

"Selbst wenn man jemanden ganz eng begleitet, wenn der in einen Bus steigt, ist das LKA im Auto dahinter und könnte eine Tat in einem Bus nicht verhindern. Das ist also kein Allheilmittel."

Polizeipräsidentin Barbara Slowik Meisel hat betont, dass Abdul B. nach seiner Entlassung als "Hochrisikofall" eingestuft wurde.
Polizeipräsidentin Barbara Slowik Meisel hat betont, dass Abdul B. nach seiner Entlassung als "Hochrisikofall" eingestuft wurde.  © Sebastian Christoph Gollnow/dpa

29. Juli, 12.21 Uhr: Senat nennt Details zu Verletzten nach Anschlag

Nach dem islamistischen Terroranschlag am Berliner CSD hat der Senat genauere Angaben über die verletzten Menschen gemacht.

Angaben von Innensenatorin Iris Spranger (SPD) zufolge gab es am Samstag ein Todesopfer und sieben Menschen, die schwer verletzt und daraufhin stationär in einem Krankenhaus behandelt wurden.

Dazu kamen 24 leicht verletzte Menschen, zwölf von ihnen wurden ambulant im Krankenhaus behandelt und dann wieder entlassen. Zwölf weitere Leichtverletzte waren nicht im Krankenhaus.

Der Berliner Senat hat am Mittwoch genaue Zahlen zu den Verletzten veröffentlicht.
Der Berliner Senat hat am Mittwoch genaue Zahlen zu den Verletzten veröffentlicht.  © Andreas Rabenstein/dpa

29. Juli, 12.13 Uhr: Innensenatorin Spranger - Abdul B. gehörte salafistischer Gruppe an

Der islamistische Attentäter Abdul B. gehörte nach Angaben des Berliner Senats zeitweise einer salafistischen Gruppe an, die missionierend unterwegs war, also weitere Anhänger anwarb.

Das sagte die Berliner Innensenatorin Iris Spranger (SPD) im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses. Seit 2021 sei bei ihm ein zunehmender Prozess der Radikalisierung festzustellen gewesen.

Dem Berliner Verfassungsschutz war Abdul B. demnach seit November 2021 bekannt. Seitdem habe er sich in der salafistischen Szene bewegt, sagte Spranger. Bei der Polizei fiel er seit 2019 mit Delikten wie Körperverletzungen, Betrug, Raub und Beleidigungen auf.

Spranger wies darauf hin, dass in Berlin 1250 Menschen zur salafistischen Szene gehörten. Davon seien 350 gewaltorientiert. Insgesamt gebe es laut Verfassungsschutz 2590 Islamisten in Berlin.

Innensenatorin Iris Spranger (64, SPD) hat am Mittwoch bestätigt, dass Abdul B. einer salafistischen Gruppe angehörte.
Innensenatorin Iris Spranger (64, SPD) hat am Mittwoch bestätigt, dass Abdul B. einer salafistischen Gruppe angehörte.  © Britta Pedersen/dpa

29. Juli, 12.02 Uhr: AfD und CDU fordern Fußfessel und Präventivhaft für Gefährder

Die Berliner AfD wertet den islamistischen Terroranschlag vom Samstag als Ergebnis einer unzureichenden Sicherheitsarchitektur.

Zu den Forderungen der AfD gehören strenge Auflagen für sogenannte Gefährder, etwa eine elektronische Fußfessel, Einschränkungen bei ihrem Bewegungsradius oder ein Verbot Autos zu kaufen, mieten oder fahren.

Gefordert wird auch, Betreffende der höchsten Risikokategorie in zeitlich begrenzte "Präventivhaft" zu nehmen, etwa vor Großereignissen wie dem Christopher Street Day.

Eine ähnliche Stoßrichtung hat ein CDU-Plan gegen islamistischen Terror. Auch die Union um Spitzenkandidat Stefan Evers fordert, das Instrument der Fußfessel konsequent auf Gefährder anzuwenden, was nach dem kürzlich novellierten Polizeigesetz möglich sei.

Gemeinsam ist den Parteien auch die Forderung nach engmaschiger Überwachung terroristischer Gefährder, die CDU will hier auch Künstliche Intelligenz (KI) einsetzen. Zudem wollen beide Parteien einen besseren Informationsaustausch zwischen allen Stellen, die mit diesem Personenkreis zu tun haben.

Sowohl CDU als auch AfD fordern das Instrument der Fußfessel konsequent auf Gefährder anzuwenden. (Symbolfoto)
Sowohl CDU als auch AfD fordern das Instrument der Fußfessel konsequent auf Gefährder anzuwenden. (Symbolfoto)  © Julian Stratenschulte/dpa

29. Juli, 11.16 Uhr: Berliner Justizspitzen weisen Kritik im Fall Abdul B. erneut zurück

Kammergerichtspräsidentin Andrea Diekmann und Generalstaatsanwältin Margarete Koppers kritisieren pauschale Vorwürfe gegen die Berliner Justiz.

Das Urteil sei nach geltendem Recht ergangen. Vorschnelle Schuldzuweisungen gefährdeten die Unabhängigkeit der Justiz.

29. Juli, 10.36 Uhr: Abdul B. fiel schon als Schüler auf - war aggressiv

Einem Medienbericht zufolge ist Abdul B. schon als junger Schüler mit aggressivem Verhalten aufgefallen.

Wie die "Berliner Morgenpost" schreibt, wurden bereits ab der ersten Klasse Vermerke wegen seines Verhaltens erstellt. Die Eltern hätten nicht mit den Lehrern kooperiert. Die Grundschule wechselte er demnach zweimal, danach besuchte er eine weiterführende Schule in einem Förderzentrum.

Abdul B. hatte dem Bericht zufolge Schwierigkeiten auch im emotionalen und sozialen Bereich und Anspruch auf sonderpädagogische Förderung. Er habe sich in der Folge zu einem Schulverweigerer entwickelt. Die Schule verließ er ohne Abschluss.

29. Juli, 10.24 Uhr: DNA-Spuren von Abdul B. im Tatwagen gefunden

Ermittler haben DNA-Spuren vom Täter in dem Tatwagen festgestellt. Es sei die DNA von Abdul B., sagte eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft.

Es seien keine weiteren DNA-Spuren in dem Fahrzeug entdeckt worden. Somit sei klar, dass B. den Wagen höchstwahrscheinlich gesteuert habe. Zunächst hatte der rbb berichtet.

In dem Tatwagen sind ausschließlich DNA-Spuren von Abdul B. gefunden worden.
In dem Tatwagen sind ausschließlich DNA-Spuren von Abdul B. gefunden worden.  © Sebastian Gollnow/dpa

28. Juli, 20 Uhr: Bekennervideo entdeckt

Nach dem Terroranschlag am Rande des Christopher Street Days (CSD) in Berlin hat die Polizei auf dem Handy des Attentäters Abdul B. ein Bekennervideo gefunden.

Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe bestätigte einen Bericht der "Bild"-Zeitung. In dem Video sei zu sehen, wie "eine vermummte Person, vermutlich eben der Tatverdächtige" einen Treueschwur auf die Terrororganisation Islamischer Staat (IS) leiste, sagte die Sprecherin der Bundesanwaltschaft, Ines Peterson, im ZDF. Laut "Spiegel" spricht der Mann in dem Video auf Arabisch.

Auch Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) bestätigte am Rande der Sommerklausur der CSU-Landesgruppe im fränkischen Kloster Banz das Auffinden des Videos und weiteren Datenmaterials.

28. Juli, 16.30 Uhr: Cousins von Abdul B. sollen IS-Mitglieder sein

Zwei Cousins des CSD-Attentäters Abdul B. waren Mitglieder der Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS). Das berichtete die "Zeit" unter Berufung auf Ermittlungsunterlagen aus dem Libanon.

Demnach sollen die libanesischen Behörden Informationen mit deutschen Sicherheitsstellen ausgetauscht haben, wonach Abdul B. bereits Kontakte zu mutmaßlichen IS-Kadern hatte und Unterstützung für eine Reise nach Syrien suchte. Dabei habe er sich auf seine Cousins berufen.

Ermittlungen zufolge handelt es sich bei den Cousins um die Söhne einer Tante väterlicherseits. Diese ist mit dem bekannten Dschihadisten Omar Bakri Muhammad verheiratet, der über Jahre hinweg in Europa junge Islamisten radikalisierte und bis 2023 im Libanon inhaftiert war. Zwei seiner Söhne schlossen sich dem IS an. Einer der beiden wurde im Irak getötet, der andere soll in Syrien ums Leben gekommen oder festgenommen worden sein.

Abdul B. war bereits im Juli 2025 im Libanon wegen Terrorverdachts festgenommen worden. Unklar ist bislang, ob persönlicher Kontakt zwischen Abdul B. und den beiden IS-Kämpfern bestand.

Menschen stehen an Beileidsbekundungen Blumen, Flaggen und Kerzen, die vor dem Brandenburger Tor abgelegt wurden.
Menschen stehen an Beileidsbekundungen Blumen, Flaggen und Kerzen, die vor dem Brandenburger Tor abgelegt wurden.  © Sebastian Gollnow/dpa

28. Juli, 15.37 Uhr: Berliner Justiz wehrt sich gegen Vorwürfe im Fall Abdul B.

Nach Kritik an der Aufhebung der Untersuchungshaft beim späteren CSD-Attentäter Abdul B. weist die Berliner Justiz Vorwürfe zurück. Für die Gefahrenabwehr seien Polizei und Staatsanwaltschaft zuständig, nicht die Strafgerichte, teilte eine Gerichtssprecherin mit.

Ermittlungsrichter hätten dem LKA Überwachungsmaßnahmen wie Telefonabhörungen und Observationen genehmigt. "Natürlich wurde im Rahmen dessen auch die Gefährlichkeit des Angeklagten erörtert", sagte die Sprecherin laut dpa. Ein Strafgericht könne jedoch nur über die angeklagten Taten urteilen. Zudem sei Untersuchungshaft keine Präventivhaft.

Titelfoto: Sebastian Gollnow/dpa

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