Berlin - Eigentlich sollte die Mohrenstraße in Berlin-Mitte bereits am Samstag in Anton-Wilhelm-Amo-Straße umbenannt werden. Doch daraus wird nichts.
Das Verwaltungsgericht Berlin habe einem Eileintrag eines Anwohners stattgegeben, wie dieses am Freitag mitteilte.
Das Mitglied der Bürgerinitiative "Pro Mohrenstraße" argumentierte, dass die geplante Umbenennung der Straße durch den Bezirk Mitte nicht stattfinden dürfe, bevor sein Verfahren abgeschlossen wurde.
Dem schloss sich das Gericht an, wonach es an einem "besonderen öffentlichen Interesse für den sofortigen Vollzug" fehle.
Das Bezirksamt hatte hingegen die Umbenennung am Samstag dahingehend begründet, dass "ein besonderes öffentliches Interesse an der Umbenennung der Mohrenstraße" bestehe, weil "der 23. August der Internationale Tag der Erinnerung an den Sklavenhandel und seine Abschaffung" sei.
Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht und verwies auf andere einschlägige Gedenktage im laufenden Jahr, die infrage kämen. Auch die zahlreichen Vorbereitungen - so hängen die ersten neuen Straßenschilder bereits an einigen Ecken - würden keine Dringlichkeit begründen.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.