Berlin - Am 1. Mai darf im Treptower Park in Berlin nicht gefeiert werden: Die Polizei untersagt in diesem Jahr am Tag der Arbeit sämtliche Versammlungen in der beliebten Grünanlage.
Wie die Polizei mitteilte, betrifft die Allgemeinverfügung den Zeitraum von Freitagmorgen, 1. Mai, 6 Uhr, bis Samstagmorgen, 2. Mai, 6 Uhr.
Das Verbot gilt für weite Teile des Parks – darunter auch die Insel der Jugend. Die Grenzen verlaufen entlang der Spree, der Bulgarischen Straße, der Straße Am Treptower Park sowie entlang der S-Bahntrasse.
Lediglich die Fahrbahn der Puschkinallee bleibt von der Regelung unberührt.
Hintergrund der Maßnahme ist vor allem der Schutz der Parkanlage. In den vergangenen Jahren war es rund um den 1. Mai immer wieder zu großen Menschenansammlungen und Feiern gekommen, die teils deutliche Spuren hinterließen. Schäden an Grünflächen, Müllberge und überlastete Bereiche waren die Folge.
Mit dem Verbot will die Polizei gemeinsam mit dem Bezirk Treptow-Köpenick verhindern, dass die Anlage weiter in Mitleidenschaft gezogen wird. Ziel sei es, den Park nicht nur am Feiertag selbst zu schützen, sondern ihn langfristig als Erholungsort für alle zu erhalten.