Bundestagswahl muss in Berlin teils wiederholt werden: Dann kommen die Benachrichtigungen

Berlin - Nach dem Karlsruher Urteil ist nun klar, in welchem Umfang Berlin den Bundestag noch einmal wählt. Bei der Vorbereitung des Wahlgangs am 11. Februar 2024 ist jetzt Tempo gefragt

In Berlin muss die Bundestagswahl 2021 teilweise wiederholt werden. (Archivbild)
In Berlin muss die Bundestagswahl 2021 teilweise wiederholt werden. (Archivbild)  © Hauke-Christian Dittrich/dpa

Bereits ab 2. Januar werden die Wahlbenachrichtigungen an alle Wahlberechtigten verschickt, wie Landeswahlleiter Stephan Bröchler der Deutschen Presse-Agentur sagte. Die Unterlagen enthalten Informationen zum Wahllokal und zur Möglichkeit einer Briefwahl.

Bröchler geht davon aus, dass bei der teilweisen Wiederholungswahl rund 550.000 Berliner abstimmen können.

Das wäre etwas mehr als ein Fünftel der Zahl der Wahlberechtigten bei der von Pannen und Fehlern geprägten Wahl am 26. September 2021.

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Bröchler und seine Kollegen in den Berliner Bezirken sind schon seit geraumer Zeit damit beschäftigt, den neuerlichen Wahlgang vorzubereiten. Das Urteil der Verfassungsrichter vom Dienstag gibt ihnen nun Klarheit, etwa im Hinblick auf die erforderliche Zahl der Stimmzettel, Wahllokale und Wahlhelfer.

Demnach muss die Bundestagswahl in 455 der 2256 Berliner Wahlbezirke sowie zugehörigen Briefwahlbezirken wiederholt werden.

Prinzipiell ist es so, dass bei der teilweisen Wiederholungswahl dieselben Parteien und Kandidaten antreten wie 2021. Allerdings muss auf den Stimmzetteln etwa eine Namensänderung der früheren Partei NPD berücksichtigt werden, die nun Die Heimat heißt.

Zudem ist mindestens ein Bewerber von 2021 inzwischen gestorben. Er wird vom Wahlzettel gestrichen.

Titelfoto: Hauke-Christian Dittrich/dpa

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