Urteil ist da: Bundestagswahl 2021 muss in Berlin teils wiederholt werden!

Berlin/Karlsruhe - Die Bundestagswahl 2021 in Berlin verlief chaotisch. Lange wurde gestritten, in welchem Umfang sie wiederholt werden muss. Nun hat das höchste deutsche Gericht für Klarheit gesorgt.

In einigen Berliner Bezirken muss die Bundestagswahl 2021 wiederholt werden.
In einigen Berliner Bezirken muss die Bundestagswahl 2021 wiederholt werden.  © Sebastian Gollnow/dpa

Die Wahl müsse in 455 Wahlbezirken und den zugehörigen Briefwahlbezirken wiederholt werden, sagte die Vorsitzende Richterin, Doris König.

Die Wiederholungswahl sei als Zweistimmenwahl durchzuführen, also mit Erst- und Zweitstimme.

Eine Wahlprüfungsbeschwerde der Unionsfraktion im Bundestag war damit nur teilweise erfolgreich.

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Das höchste deutsche Gericht folgte mit seinem Urteil auch nicht eins zu eins einem Beschluss des Bundestages. Dieser hatte mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP entschieden, dass die Wahl teilweise wiederholt werden sollte.

Betroffen wären demzufolge 327 der 2256 Wahlbezirke der Hauptstadt gewesen sowie 104 der 1507 Briefwahlbezirke.

Aus Sicht der CDU/CSU-Fraktion war der Beschluss aber rechtswidrig, unter anderem weil der Bundestag die Wahl in sechs vom Bundeswahlleiter angefochtenen Wahlkreisen nicht insgesamt für ungültig erklärt habe. Daher klagte sie in Karlsruhe.

Das Bundesverfassungsgericht erklärte nun die Wahl in weiteren 31 Wahlbezirken als in dem Beschluss des Bundestags genannt für ungültig. Der Beschluss sei aber im Ergebnis überwiegend rechtmäßig.

Wahltag verlief 2021 in vielen Lokalen chaotisch

Bei der letzten Bundestagswahl bildeten sich in Berlin lange Schlangen vor den Wahllokalen. (Archivbild)
Bei der letzten Bundestagswahl bildeten sich in Berlin lange Schlangen vor den Wahllokalen. (Archivbild)  © Hauke-Christian Dittrich/dpa

Der Wahltag am 26. September 2021 war in vielen Berliner Wahllokalen chaotisch verlaufen: Menschen mussten lange warten und Schlange stehen, Stimmzettel waren falsch oder fehlten ganz.

Vorübergehend mussten Wahllokale schließen oder blieben bis weit nach 18 Uhr geöffnet - dem Zeitpunkt, an dem die Stimmabgabe eigentlich vorbei sein sollte.

Beim Bundestag wurden 1713 Einsprüche gegen die Bundestagswahl im Land Berlin erhoben, darunter auch einer des Bundeswahlleiters.

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Das seien rund achtmal so viele Einsprüche wie bei früheren Wahlen, hatte Richter Peter Müller bei der Verhandlung im Juli gesagt.

Wegen der Pannen am 26. September 2021 hatte der Berliner Verfassungsgerichtshof die Wahl zum Abgeordnetenhaus wegen "schwerer systemischer Mängel" und zahlreicher Wahlfehler für ungültig erklärt.

Diese Wahl wurde am 12. Februar 2023 komplett wiederholt

Titelfoto: Sebastian Gollnow/dpa

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