Das Leben nach dem Tod in Berlin ist "langweilig"

Von Sarah Knorr

Berlin - Was passiert mit dem eigenen Körper nach dem Tod? In Rheinland-Pfalz wurde jüngst das Bestattungsrecht stark ausgeweitet. In Berlin sind laut der zuständigen Senatsverwaltung solche Bestrebungen erst einmal nicht geplant.

In Berlin sind Bestattungen nur auf den öffentlichen Friedhöfen gestattet. (Symbolfoto)
In Berlin sind Bestattungen nur auf den öffentlichen Friedhöfen gestattet. (Symbolfoto)  © Jens Kalaene/dpa

So dürfen in Rheinland-Pfalz etwa aus der Asche von gestorbenen Menschen Diamanten hergestellt werden. Auch Flussbestattungen sowie die Aufbewahrung der Asche zu Hause sind in dem Bundesland nun möglich.

Generell gilt: In Deutschland liegen die Regelungen bei Bestattungen und im Friedhofsrecht bei den Bundesländern.

"Die private Aufbewahrung, Teilung, Verarbeitung und Flussbestattung von Totenasche ist in Berlin nicht zulässig", teilte die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.

Berlin: Bauarbeiten legen S-Bahn am Gesundbrunnen lahm: Auch Abschnitt der U2 gesperrt
Berlin Lokal Bauarbeiten legen S-Bahn am Gesundbrunnen lahm: Auch Abschnitt der U2 gesperrt

Anfang 2024 gab es demnach in Berlin eine Novellierung des Bestattungsgesetzes. Dabei wurde die 48-Stunden-Frist als Mindestzeitraum zwischen Tod und Bestattung gestrichen - und eine Sechs-Monats-Frist als Höchstzeitraum zwischen Kremierung und Urnenbeisetzung eingeführt. "Weitere Änderungen im Berliner Bestattungsgesetz sind kurz- und mittelfristig nicht vorgesehen", hieß es.

So sind in der Hauptstadt demnach nur Erd- und Feuerbestattungen auf öffentlichen Friedhöfen erlaubt. Für die Beisetzung der Asche von Verstorbenen gelte die Friedhofspflicht.

Keine Lockerung der Bestattungsregeln in Berlin

Die Asche der Toten darf auch nicht in Flüssen verstreut oder in einem Diamanten umgearbeitet werden. (Symbolfoto)
Die Asche der Toten darf auch nicht in Flüssen verstreut oder in einem Diamanten umgearbeitet werden. (Symbolfoto)  © Sebastian Gollnow/dpa

Das heiße, die Totenasche könne entweder in Urnen-Grabstätten oder durch Ausstreuen auf bestimmten Aschengrabstätten erfolgen. Zudem seien Erdbestattungen in einem Leichentuch ohne Sarg aus religiösen Gründen auf bestimmten Grabfeldern zulässig.

In Rheinland-Pfalz gibt es zudem unter anderem die Möglichkeit, dass die Asche eines Verstorben unter dem Apfelbaum im Garten verstreut wird - wenn die Eigentümer zustimmen. Generell gilt diese Wahl-Freiheit jedoch nur für Rheinland-Pfälzer.

Außerdem müssen die Menschen ihren Wunsch vor ihrem Tod schriftlich festlegen und mit jemandem besprechen, der die Verantwortung für die Totenfürsorge übernimmt.

Berlin: Aufatmen im Berufsverkehr: Berliner Ringbahn rollt wieder planmäßig
Berlin Lokal Aufatmen im Berufsverkehr: Berliner Ringbahn rollt wieder planmäßig

Allerdings ist die Ausgabe von Teilen der Asche aus einer Urne Bestattern vorbehalten. Zudem darf die Asche von Verstorbenen nicht einfach irgendwo verstreut und es dürfen auch keine Urnen auf Privatflächen vergraben werden. In Berlin bleibt dies alles erst einmal verboten - und eine Änderung ist vorerst nicht geplant.

Titelfoto: Jens Kalaene/dpa

Mehr zum Thema Berlin Lokal: