Hitzefrei an Berliner Schulen: So sehen die Regeln für brütend heiße Tage aus

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Von Andreas Heimann

Berlin - Auch bei Temperaturen deutlich jenseits der 30-Grad-Marke gibt es an den Berliner Schulen nicht automatisch Hitzefrei.

Trotz der Hitze soll Unterrichtsausfall in den Berliner Schulen die Ausnahme bleiben. (Symbolfoto)
Trotz der Hitze soll Unterrichtsausfall in den Berliner Schulen die Ausnahme bleiben. (Symbolfoto)  © Jan Woitas/dpa

"Grundsätzlich besteht Schulpflicht. Unterrichtsausfall soll die Ausnahme bleiben", teilte die Senatsverwaltung für Bildung auf dpa-Anfrage mit. "Berliner Schulen können jedoch flexibel auf extreme Wetterlagen reagieren und den Unterricht an die jeweiligen Bedingungen vor Ort anpassen."

Zum Beispiel könnten die Unterrichtsstunden verkürzt werden. Wenn angesichts der Hitze eine angemessene Durchführung des Unterrichts im Einzelfall nicht möglich ist, könne die Schulleitung auch einen Unterrichtsausfall anordnen. "Dabei steht das Wohl der Schülerinnen und Schüler stets im Mittelpunkt."

Die Bildungsverwaltung weist auf die rechtlichen Grundlagen hin. Die Regelungen finden sich in der "Ausführungsverordnung Schulpflicht". Paragraf 14 widmet sich dem Thema "Unterricht bei extremen Wetterlagen".

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Dort heißt es, dass der Unterricht in diesem Fall in einer Art und Weise durchgeführt werden müsse, der den Witterungsverhältnissen angepasst ist. "Ist dies aufgrund der konkreten Situation des Einzelfalls nicht möglich, kann er auch ausfallen."

An Grund- und Ganztagsschulen ist Betreuung auch bei Hitzefrei gewährleistet

Dass Kinder bei Hitzefrei früher nach Hause gehen dürfen, muss zuvor von den Eltern genehmigt werden. (Symbolfoto)
Dass Kinder bei Hitzefrei früher nach Hause gehen dürfen, muss zuvor von den Eltern genehmigt werden. (Symbolfoto)  © Karl-Josef Hildenbrand/dpa

In der Regel unterschreiben die Eltern zu Schuljahresbeginn eine Erklärung, dass ihre Kinder bei verkürztem oder vorzeitig beendetem Unterricht vorzeitig nach Hause gehen dürfen. Liegt sie nicht vor, müsse eine Betreuung für sie sichergestellt werden.

"Da alle Grundschulen Ganztagsangebote vorhalten, ist die Betreuung dort grundsätzlich gewährleistet", so die Bildungsverwaltung weiter. "Dies gilt entsprechend auch für weitere Ganztagsformate, nicht jedoch für die gymnasiale Oberstufe und die beruflichen Schulen."

Grundsätzlich gilt: Soweit in den Schulen ein Mittagessen angeboten wird, muss dieses auch in diesen Fällen angeboten werden. Und auch das: Der obligatorische Schwimmunterricht in der Grundschule findet auch bei Hitzewelle statt.

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"Ansonsten soll Schwimmunterricht nur ausfallen, wenn er nicht im Anschluss an den noch durchgeführten Unterricht erteilt werden kann."

Titelfoto: Jan Woitas/dpa

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