Illegale Böller, Raketen und dergleichen zu Silvester: Bundespolizei wird deutlich

Berlin - Es wird wieder laut und grell: Der Jahreswechsel mit der traditionellen Böllerei steht an. Daher warnt die Bundespolizei vor den Strafen und Risiken von illegalen Feuerwerkskörpern zu Silvester.

In der Silvesternacht ist auf vielen Berliner Straßen oft der Teufel los. (Archivbild)
In der Silvesternacht ist auf vielen Berliner Straßen oft der Teufel los. (Archivbild)  © Paul Zinken/dpa

Besonders Ware ohne CE-Kennzeichnung, aus unklarer Herkunft und von mangelhafter Verarbeitung könne lebensgefährlich sein, teilte die Behörde am heutigen Samstag mit. Das betreffe auch selbstgebastelte Böller.

Es drohen nicht nur schwere Verletzungen wie Knalltraumata, Verbrennungen, der Verlust von Gliedmaßen, Verätzungen, Atemnot oder Lungenschäden.

Wer ungeprüftes und illegales Feuerwerk besitzt, nutzt sowie weitergibt, macht sich auch strafbar. Ebenfalls ist die Einfuhr von sogenannten Polen- und Tschechenböllern verboten.

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So müssen nicht nur Einsätze der Feuerwehr und das Vernichten der Knallkörper aus eigener Tasche bezahlt werden. Auch Geld- oder Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren beziehungsweise empfindliche Geldbußen drohen nach dem Sprengstoffgesetz bei Zuwiderhandlung. Wer eine Explosion herbeiführt und dabei "eine Gefährdung von Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremder Sachen von bedeutendem Wert" eintritt, begeht ein Verbrechen.

Dafür ist mit einer Freiheitsstrafe von ein bis 15 Jahren zu rechen. Mit einer Geldstrafe kommt man dann nicht mehr davon.

Silvesterfeuerwerk: Der richtige Umgang mit Böllern, Batterien, Fontänen und Raketen

Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk begann am 28. Dezember 2024 und dauert bis zum 31. Dezember dieses Jahres.
Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk begann am 28. Dezember 2024 und dauert bis zum 31. Dezember dieses Jahres.  © Soeren Stache/dpa

Doch was ist eigentlich erlaubt? Hierzu informierte die Bundespolizei, dass Feuerwerk nur an den letzten drei Tagen des Jahres in Geschäften gekauft werden darf - und zwar nur von Erwachsenen. Wer unter 18 Jahren ist, schaut in die Röhre.

Kleinstfeuerwerke wie Tischfeuerwerk, Wunderkerzen und andere Artikel für den häuslichen Gebrauch gehen auch bei Menschen ab 12 Jahren über die Ladentheke.

Die Beamten gaben zahlreiche Tipps zum sicheren Umgang mit dem Feuerwerk heraus. So sollen Blindgänger nicht neu angezündet, sondern fachgerecht entsorgt werden. Zudem darf nicht überall geknallt werden.

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Silvesterfeuerwerk hat demnach in Bahnhöfen, auf Bahnsteigen und natürlich auch in Zügen nichts zu suchen.

Titelfoto: Paul Zinken/dpa

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