Selbst im angesagten Berlin: Am Karfreitag gilt Tanzverbot

Von Torsten Holtz

Berlin - Über Ostern haben viele Menschen in Berlin und Brandenburg frei - aber wilde Partys sind nicht an allen Tagen erlaubt.

In Berliner Clubs darf an Karfreitag erst nach 21 Uhr getanzt werden. (Archivfoto)
In Berliner Clubs darf an Karfreitag erst nach 21 Uhr getanzt werden. (Archivfoto)  © Sophia Kembowski/dpa

Denn am Karfreitag, an dem der Kreuzigung Jesu gedacht wird, gilt das sogenannte Tanzverbot. Hintergrund: Karfreitag zählt zu den stillen Feiertagen, ebenso wie der Volkstrauertag und der Totensonntag.

An diesen besonders geschützten Tagen können je nach Region Tanz, Musik und bestimmte Filme im Kino untersagt sein. Was genau verboten ist, definieren die Gesetze der jeweiligen Bundesländer.

In Berlin legt die Feiertagsschutz-Verordnung fest, dass am Karfreitag in der Zeit von 4 bis 21 Uhr über die allgemeine Sonntagsruhe hinaus auch öffentliche Tanzveranstaltungen verboten sind.

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Gleiches gilt für öffentliche Sportveranstaltungen, wenn diese mit Musik oder anderen Unterhaltungsprogrammen verbunden sind. Auch sind musikalische Darbietungen jeder Art in Räumen mit Schankbetrieb untersagt.

In Brandenburg gelten noch strengere Regeln, als in Berlin

Viele junge Menschen können mit dem Konzept der stillen Feiertage nichts mehr anfangen.
Viele junge Menschen können mit dem Konzept der stillen Feiertage nichts mehr anfangen.  © Felix Hörhager/dpa

In Brandenburg gelten strengere Regeln. Am Karfreitag von 0 Uhr bis Karsamstag 4 Uhr sind öffentliche Tanzveranstaltungen verboten, ebenso "Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen".

Gleiches gilt gemäß dem Feiertagsgesetz für öffentliche Sportveranstaltungen.

Von 0 Uhr bis 24 Uhr sind gemäß Paragraf 5 unter anderem auch öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel und öffentliche Auf- und Umzüge verboten.

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Ebenso untersagt sind "alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen, bei denen nicht ein höheres Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung vorliegt".

Titelfoto: Sophia Kembowski/dpa

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