Neues "Abschiebezentrum" am BER: Was das für Asylbewerber bedeutet

Von Anne-Beatrice Clasmann

Schönefeld - Zum Start der neuen EU-Asylregeln soll am Flughafen Berlin Brandenburg ein Zentrum für Außengrenzverfahren den Betrieb aufnehmen.

Das neue Zentrum am Hauptstadtflughafen soll am Freitag seinen Betrieb aufnehmen. (Archivfoto)  © Dominik Kotzur/dpa

Unter anderem Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (56, CSU) hat sich für Freitag ab 12.45 Uhr) zu einem Besuch in der Einrichtung angekündigt.

In dem neuen Zentrum sollen Menschen, die nach der Landung ein Asylgesuch äußern, ein beschleunigtes Asylverfahren durchlaufen.

Allerdings betrifft dieses von der Europäischen Union beschlossene Verfahren nur Menschen aus Herkunftsstaaten, deren Bürger nur selten Schutz erhalten, solche, die über ihre Identität falsche Angaben gemacht haben, und Menschen, die als Sicherheitsrisiko gelten.

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Bundesweit muss Deutschland nach Vorgaben der Europäischen Union 374 Plätze für Außengrenzverfahren bereithalten. Weitere Zentren gibt es unter anderem in Frankfurt am Main und München, andere sind in Planung.

Die auf EU-Ebene beschlossene Reform des europäischen Asylsystems (Geas) tritt am Freitag in Kraft. Unter anderem sollen sogenannte Grenzverfahren schnellere Asylentscheidungen und konsequentere Abschiebungen ermöglichen.

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Besonders Menschen mit geringen Aussichten auf einen positiven Asylbescheid sollen ein solches beschleunigtes Verfahren mit einer maximalen Dauer von zwölf Wochen durchlaufen.

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