Berliner Uni protestiert gegen AfD-Jugend: Gericht gibt ihnen Recht!

Berlin - Eine studentische Initiative hatte ein großes Banner gegen die neue AfD-Jugend an einer Uni-Fassade befestigt, nun liegt eine erste gerichtliche Entscheidung vor.

Das Oberverwaltungsgericht hat der Initiative Recht gegeben. (Archivfoto)
Das Oberverwaltungsgericht hat der Initiative Recht gegeben. (Archivfoto)  © Paul Zinken/dpa

Das Verwaltungsgericht wies einen Eilantrag zurück, mit dem die Hochschule verpflichtet werden sollte, den Schriftzug abzunehmen.

Das Banner mit der Aufschrift "AfD-Jugend stoppen! Gießen 29.11. widersetzen.com" wurde von einer studentischen Initiative angebracht.

Zwar verstoße es gegen die Hausordnung der Universität, teilte das Gericht mit, dennoch könne die Hochschule nach eigenen Ermessen selbst entscheiden.

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Die Uni habe glaubhaft gemacht, dass sie seit Jahrzehnten politische Banner und Plakate dulde.

Das Gericht stellte zudem fest, dass keine strafrechtliche Relevanz erkennbar sei, da die Wirkung des Banners überschaubar bleibe.

Die Klägerin hat bereits Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt, diese wurde mit dem Beschluss vom 28. November zurückgewiesen.

Aufgeheizte Situation in Gießen: Demonstrationen gegen die AfD-Jugend geplant

Am kommenden Wochenende ist der Gründungskongress der neuen AfD-Jugendorganisation im hessischen Gießen geplant. Die Vorgängerorganisation, die sogenannte Junge Alternative, war vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuft worden und hatte sich im Frühjahr aufgelöst.
Auch der Chef der neuen AfD-Jugend, Jean-Pascal Hohm, wird vom Brandenburger Verfassungsschutz als rechtsextremistisch bewertet.

In Gießen werden an diesem Wochenende Zehntausende Gegendemonstranten erwartet.

Titelfoto: Paul Zinken/dpa

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