Rücktritt vom Rücktritt: Hundt will doch lieber entlassen werden - und kassieren

Von Andreas Heimann, Mia Bucher

Berlin - Der Staatssekretär für Digitalisierung Matthias Hundt (57, CDU) hat nach seiner Entlassung Anspruch auf ein Übergangsgeld. Das ergibt sich aus dem Landesbeamtenversorgungsgesetz.

Matthias Hundt (57, CDU) wurde erst Mitte März zum Staatssekretär für Digitalisierung ernannt.  © -/Senatskanzlei Berlin/dpa

Beamte, die nicht auf eigenen Antrag entlassen werden, erhalten es für die Dauer von mindestens sechs Monaten, maximal für drei Jahre, heißt es im Gesetzestext. Hundt hatte in der vergangenen Woche zunächst um seine Entlassung gebeten, die Bitte dann aber zurückgezogen.

Er war erst Mitte März zum Chief Digital Officer und Staatssekretär für Digitalisierung und Verwaltungsmodernisierung in der Berliner Senatskanzlei ernannt worden.

Der Berliner Senat will Hundts Entlassung bei seiner Sitzung am Dienstag beschließen, wie Senatssprecherin Christine Richter (62) sagte. Laut Paragraf 47a des Gesetzes kann er mit 71,75 Prozent der "ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge" rechnen.

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Zugrunde gelegt wird dabei die Endstufe der Besoldungsgruppe zur Zeit der Entlassung. Für den Zeitraum von sechs Monaten seien das rund 50.700 Euro, sagte Richter.

Hundts Anwalt hatte am Freitagabend mitgeteilt: "Mein Mandant bittet aus zwei Gründen nicht mehr um seine Entlassung: Zum einen hat er sich sehr über das offensichtlich gezielt gestreute Gerücht geärgert, er sei mit seinem angekündigten Rücktrittsangebot lediglich seiner Entlassung zuvorgekommen."

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Anwalt: Matthias Hundt wollte mit Rücktrittsangebot mediale Kampagne gegen sich beenden

Der Berliner Senat will Hundts Entlassung am Dienstag beschließen.  © Michael Brandt/dpa

Und weiter: "Mein Mandant hatte die Erwartung, dass die mediale Kampagne gegen ihn mit seinem Rücktrittsangebot ein Ende haben würde." Diese Hoffnung sei enttäuscht worden.

Vor allem aber seien die gegen ihn erhobenen Vorwürfe haltlos. "Für die SDC Sachsen Digital Consulting GmbH findet nun eine Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung Bund statt, um zu klären, ob überhaupt offene Beitragsforderungen bestehen."

Für die Insolvenz der Humboldt Capture Germany GmbH "trägt der Mandant keine Verantwortung. Er war dort nie Gesellschafter, sondern nur Fremdgeschäftsführer und das auch nur bis Herbst 2024."

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Durch Recherchen von MDR und RBB war bekannt geworden, dass die Staatsanwaltschaft Dresden im Kontext der Insolvenz einer Firma Hundts ermittelt.

Laut Staatsanwaltschaft Dresden wurde am 25. November 2025 ein Insolvenzverfahren über das Vermögen von Hundts Beratungsunternehmen SDC Sachsen Digital Consulting GmbH eröffnet.

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