Von Marion van der Kraats
Berlin - Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (53, CDU) muss Auskunft zu seiner Kommunikation zu Beginn des tagelangen Stromausfalls im Südwesten der Hauptstadt geben. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin im Eilverfahren gegen die Senatskanzlei entschieden, wie ein Gerichtssprecher auf Anfrage mitteilte. Zuvor hatte der "Tagesspiegel" darüber berichtet.
Die Zeitung war vor Gericht gezogen, nachdem die Senatskanzlei ihr entsprechende Auskünfte zu den Telefonaten des CDU-Politikers verwehrt hatte. Der "Tagesspiegel" berief sich auf einen presserechtlichen Auskunftsanspruch - zum Teil mit Erfolg.
Nach der Entscheidung muss der Regierungschef darüber informieren, wie oft und wie lange er bis zum Mittag des 3. Januar im Rahmen der Krisenbewältigung mit zuständigen Stellen telefoniert hat. Die Senatskanzlei muss allerdings nicht mitteilen, mit wem Wegner konkret vom Krisenstab am Vormittag gesprochen hat. Aus Informationen dazu könnten sich "Rückschlüsse auf das jeweils anzuwendende Alarmierungsverfahren" ergeben, hieß es.
Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Beide Seiten können Beschwerde bei der nächsthöheren Instanz einlegen, dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.
Am 3. Januar hatten mutmaßliche Linksextremisten einen Brandanschlag auf eine Kabelbrücke verübt, Folge war der bislang längste Stromausfall der Berliner Nachkriegsgeschichte.
100.000 Menschen und mehr als 2000 Gewerbebetriebe blieben teilweise Tage ohne Strom
Im Südwesten der Stadt waren 100.000 Menschen in 45.000 Haushalten und mehr als 2000 Gewerbebetriebe teils tagelang ohne Strom und damit oft auch ohne Heizung. Am 7. Januar war die Stromversorgung wieder für alle hergestellt.
Wegner war bereits während des tagelangen Blackouts in die Kritik geraten, weil er ein etwa einstündiges Tennismatch am ersten Tag gegen Mittag zunächst verschwiegen hatte. Bis heute ist nicht lückenlos klar, was Wegner am Tag des Brandanschlags genau machte, mit welchen Stellen er wann auf welche Weise Kontakt hatte. Teils gab es dazu widersprüchliche Aussagen.