Mädchen im Maßregelvollzug missbraucht: Jetzt gibt es Konsequenzen

Von Marc-Oliver von Riegen

Brandenburg an der Havel - Nach dem mutmaßlichen Missbrauch eines Mädchens in einem Maßregelvollzug in Brandenburg an der Havel hat das Gesundheitsministerium Konsequenzen gezogen.

Der Beschuldigte darf keinen Besuch - insbesondere von Minderjährigen - mehr erhalten. (Symbolfoto)
Der Beschuldigte darf keinen Besuch - insbesondere von Minderjährigen - mehr erhalten. (Symbolfoto)  © Patrick Pleul/dpa

Der Patient, der mutmaßlich die Tat begangen haben soll, erhalte keine weiteren Besuche, "insbesondere natürlich auch nicht von Minderjährigen", sagte Jürgen Becke vom Gesundheitsministerium.

Pädophile Patienten dürften zudem keine Besuche von Minderjährigen erhalten, sagte Becke. Eine Ausnahme gibt es: "Wenn es sich um leibliche Kinder handelt, dann muss man sich das genau angucken. Aber das ist sozusagen eine Voraussetzung." Einen solchen Fall gebe es derzeit nicht.

Ein Gutachten zum besseren Kinder- und Jugendschutz in Kliniken, Reha- und Vollzugseinrichtungen liegt nach Angaben von Gesundheitsminister René Wilke (41, SPD) zwar vor. Das Ministerium werte es jedoch noch aus.

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Die Staatsanwaltschaft Potsdam ermittelt gegen einen Mann, der im Maßregelvollzug wegen des Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes untergebracht ist.

Der Beschuldigte ist laut Staatsanwaltschaft ein vorbestrafter Sexualstraftäter. Das Mädchen ist zwischenzeitlich volljährig geworden, es ist nicht die leibliche Tochter des Patienten.

Klinikleitung fristlos gekündigt

Die Staatsanwaltschaft in Potsdam ermittelt.
Die Staatsanwaltschaft in Potsdam ermittelt.  © Soeren Stache/dpa-Zentralbild/dpa

Der Beschuldigte ist wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern im Maßregelvollzug untergebracht. Das Landgericht Potsdam hatte ihn 2008 zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt und seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.

Im Maßregelvollzug werden Straftäter untergebracht, die wegen ihrer Erkrankung nicht oder nur vermindert schuldfähig sind.

Das Gesundheitsministerium hatte nach Bekanntwerden des Falls im November 2025 den beiden ärztlichen Leitungen der Klinik fristlos gekündigt.

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Der frühere Chefarzt und die frühere leitende Oberärztin hatten nach ihrer fristlosen Kündigung Vorwürfe zurückgewiesen. Dabei ging es zum Beispiel um die Frage nach Warnungen vor einem Besuch des Mädchens in der Klinik.

Titelfoto: Patrick Pleul/dpa

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