Windkraft in Brandenburg: Neues Gesetz soll Chaos beim Ausbau stoppen

Von Marc-Oliver von Riegen

Potsdam - Brandenburg will mehr Windräder bauen. Geplante Flächen gibt es noch nicht überall – ein neues Gesetz soll nun für Ordnung beim Ausbau sorgen.

Der Bund schreibt den Ländern vor, bis 2032 mindestens zwei Prozent ihrer Fläche für Windkraft an Land zur Verfügung zu stellen. (Symbolbild)
Der Bund schreibt den Ländern vor, bis 2032 mindestens zwei Prozent ihrer Fläche für Windkraft an Land zur Verfügung zu stellen. (Symbolbild)  © Patrick Pleul/dpa

Die SPD-Fraktion will mit einem Moratorium – einer Aussetzung – erreichen, dass neue Windräder für knapp ein Jahr nur in Vorranggebieten für Windkraft gebaut werden dürfen – auch in Regionen ohne schon fertige Planung.

Der Bund verpflichtet die Länder, bis 2032 mindestens zwei Prozent ihrer Fläche für Windenergie an Land bereitzustellen, indem sie Vorranggebiete für Windräder ausweisen.

Dafür werden die Regionalpläne überarbeitet. In den Regionen Uckermark-Barnim und Havelland-Fläming sind sie fertig, in Lausitz-Spreewald, Oderland-Spree und Prignitz-Oberhavel noch nicht.

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Die CDU-Fraktion unterstützt den Entwurf, der ursprünglich von SPD und BSW auf den Weg gebracht wurde.

SPD und CDU beraten derzeit über eine gemeinsame Koalition. Im Unterschied zur bisherigen Regelung soll das Gesetz gegen Wildwuchs nicht rückwirkend gelten. Das kritisiert die Opposition aus AfD und BSW, die eigene Vorschläge vorlegt.

Neue Regeln gegen Drohnen-Gefahren

Auch der Drohnen-Schutz steht auf der Agenda. (Symbolbild)
Auch der Drohnen-Schutz steht auf der Agenda. (Symbolbild)  © Jan Woitas/dpa

Das Moratorium würde den Wildwuchs begünstigen, sagte AfD-Fraktionschef Hans-Christoph Berndt (70).

Laut BSW-Fraktion können damit die schon begonnenen Genehmigungsverfahren für knapp 1000 neue Windkraftanlagen nicht mehr gestoppt werden. SPD-Fraktionschef Björn Lüttmann verwies darauf, dass eine Rückwirkung rechtlich angreifbar wäre.

Die Abgeordneten beraten auch über Pläne der Landesregierung zum Schutz unbemannter Drohnen.

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Das Gesetz soll klarstellen, dass Polizeimaßnahmen auch gegen unbemannte Geräte zulässig sind, soweit dies zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit nötig ist.

Titelfoto: Patrick Pleul/dpa

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