Baustelle "An den Gütern" erzürnt Anwohner in Mittelbach

Chemnitz - Der Chemnitzer Stadtteil Mittelbach kommt nicht zur Ruhe. Die Wogen um die geplante Bebauung "An den Gütern" haben sich bislang nicht geglättet.

Sven Sehrer (59, l.) ist einer der Anwohner an den Baugrundstücken in Mittelbach, hier im Gespräch mit Jonas Herrmann (23, FDP) am nicht erschlossenen Teil der Zufahrtsstraße.
Sven Sehrer (59, l.) ist einer der Anwohner an den Baugrundstücken in Mittelbach, hier im Gespräch mit Jonas Herrmann (23, FDP) am nicht erschlossenen Teil der Zufahrtsstraße.  © Sven Gleisberg

Ein Chemnitzer Planungsbüro will dort seit Jahren ein altes Gehöft zu einem "attraktiven denkmalgeschützten Mehrgenerationen-Wohnungsstandort" umbauen, außerdem sind zwei Einfamilienhäuser geplant.

Die Anwohner haben unverändert Probleme mit dem Oberflächenwasser, das ihnen auf die Grundstücke fließt.

Auch eine anderthalb Meter hohe Aufschüttung, die die Stadt als illegal wertet, ist noch da. "Soweit ich weiß, war Ende April Fristende für das Abbaggern", ärgert sich Sven Sehrer (59), einer der Anwohner.

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Das Rathaus spricht davon, dass der Verursacher zunächst angehört wurde und jetzt die Beseitigung "nebst Anordnung des erforderlichen Zwangsmittels" gefordert werde.

Ein weiterer Baufehler der Zufahrtsstraße: Die Straßendecke ist höher als der Bordstein.
Ein weiterer Baufehler der Zufahrtsstraße: Die Straßendecke ist höher als der Bordstein.  © Sven Gleisberg

Streit um Zufahrtsstraße

Baubürgermeister Michael Stötzer (52, Grüne) hat ein für Anfang Juni geplantes Gespräch mit den Anwohnern auf Ende Juli verschoben.
Baubürgermeister Michael Stötzer (52, Grüne) hat ein für Anfang Juni geplantes Gespräch mit den Anwohnern auf Ende Juli verschoben.  © Uwe Meinhold

Dreh- und Angelpunkt ist aber inzwischen eine fertige, vom selben Planungsbüro errichtete Zufahrtsstraße zu den Bauflächen.

Die kleine Straße wurde von weiteren Anwohnern (47, 48) finanziert, die anonym bleiben wollen: "Die Erschließung hätte laut Vertrag bis Oktober 2021 erfolgen müssen. Wir haben jetzt eine fertige Straße, die die Baufahrzeuge gar nicht aushält und die bis zu 40 Zentimeter zu schmal ist. Außerdem wurde die Straße damals nicht so gebaut, wie es im Vertrag stand."

Aus dem Rathaus kommen überraschend klare Worte: "Wer bauen will, muss auch die gesicherte Erschließung einschließlich einer rechtlich gesicherten Zufahrt zu einer öffentlichen Verkehrsfläche nachweisen. Kann er dies nicht, kann er nicht bauen."

Titelfoto: Sven Gleisberg

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