Es drohen bis zu 50.000 Euro Bußgeld: Chemnitz verbietet Wasserentnahme

Chemnitz - Chemnitz hat ein Verbot für das Abpumpen von Wasser aus Bächen und Flüssen verhängt.

Der Wasserstand der Chemnitz ist so niedrig, dass das Abpumpen von Wasser verboten ist. (Archivbild)
Der Wasserstand der Chemnitz ist so niedrig, dass das Abpumpen von Wasser verboten ist. (Archivbild)  © Harry Härtel

Wegen der anhaltenden Trockenheit sind die Wasserstände derzeit sehr niedrig. Der Stand der Chemnitz liegt am Pegel 1 derzeit nur bei 21 Zentimetern. Die Zwönitz hat am Messpunkt in Altchemnitz nur 15 Zentimeter Wasserhöhe, ebenso wie die Würschnitz in Harthau.

Durch die niedrigen Wasserstände sind Tiere und Pflanzen gefährdet, weil auch der Sauerstoffgehalt im Wasser sinkt und vermehr Algen wachsen.

"Das Umweltamt der Stadt Chemnitz untersagt ab sofort, Wasser mittels Pumpen oder Leitungen/Schläuchen aus oberirdischen Gewässern auf dem Gebiet der Stadt Chemnitz für den eigenen Bedarf (Eigentümer- und Anliegergebrauch) zu entnehmen. Dies gilt bis einschließlich 30. September 2020", teilte die Stadt mit.

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Das Schöpfen von Wasser mit Gießkannen und Co. ist bei ausreichender Wasserführung weiterhin erlaubt. "Lokal begrenzte Regenschauer und Gewitterregen tragen wenig zu einer Entspannung der Niedrigwassersituation bei."

Wer beim Abpumpen erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen.

Titelfoto: Harry Härtel

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