Bußgeld droht! Chemnitzer Gesundheitsamt erinnert an Impf-Meldepflicht

Chemnitz - Seit dem 16. März gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht, so auch in Chemnitz. Nun gibt die Stadt den Einrichtungen eine letzte Chance, um einer möglichen Strafe aus dem Weg zu gehen.

Das Gesundheitsamt in Chemnitz erinnert zur Meldung der einrichtungsbezogenen Impflicht im medizinischen Bereich.
Das Gesundheitsamt in Chemnitz erinnert zur Meldung der einrichtungsbezogenen Impflicht im medizinischen Bereich.  © Ralph Kunz

Nachdem die Stadt bereits angekündigt hatte, die Durchsetzung des Gesetzes zu kontrollieren, gibt das Gesundheitsamt noch die Möglichkeit, Meldungen nachzureichen.

Bis zum 6. Mai können Einrichtungen, welche die erforderlichen Meldungen noch nicht vorgenommen haben, dies über das Meldeportal der Stadt tun.

Hintergrund ist die seit Mitte März geltende Verordnung, dass Personal, welches regelmäßig in medizinischen Einrichtungen wie Krankenhäuser, Arztpraxen oder Pflegeheime beschäftigt ist, einen Immunitätsnachweis (vollständige Impfung oder Genesung) vorweisen. Alternativ kann ein Attest, wonach aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus geimpft werden kann, vorgelegt werden.

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Das Gesundheitsamt weist zusätzlich darauf hin, dass bei nicht erfolgter Meldungen ein Bußgeld von bis zu 2500 Euro sowohl für den Arbeitgeber als auch den Beschäftigten auferlegt werden kann.

Weitere Informationen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen hat die Stadt auf ihre Webseite zusammen gestellt.

Titelfoto: Ralph Kunz

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