Betrunken und unter Drogen mit geklautem E-Scooter in Chemnitz unterwegs

Chemnitz - In Chemnitz erwischte die Polizei erneut betrunkene E-Scooter-Fahrer.

Immer wieder sind in Chemnitz betrunkene E-Scooter-Fahrer unterwegs. (Symbolbild)
Immer wieder sind in Chemnitz betrunkene E-Scooter-Fahrer unterwegs. (Symbolbild)  © Henning Kaiser/dpa

Am Freitagabend wurde ein 40-Jähriger mit seinem Elektroroller auf der Hartmannstraße einer Kontrolle unterzogen.

Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,86 Promille. Außerdem wurde der Mann auch positiv auf Cannabis und Amphetamine getestet.

Doch das war noch nicht alles! Die Polizisten fanden heraus, dass der E-Scooter aus einem Kellereinbruch vom September 2022 im Ortsteil Markersdorf stammte.

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Der 40-Jährige klaute das Kennzeichen eines zugelassenen "Tier"-Scooters und brachte es am geklauten Fahrzeug an.

E-Scooter und Kennzeichen wurden sichergestellt.

Die Polizei ermittelt nun unter anderem wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherunggesetz, Kennzeichenmissbrauchs sowie Einbruchsdiebstahls.

Betrunkene E-Scooter-Fahrer unterwegs

In der Nacht zu Samstag begegneten der Polizei in Chemnitz weitere E-Roller-Fahrer unter Alkoholeinfluss.

Auf der Brückenstraße war ein 18-Jähriger mit 0,62 Promille unterwegs, auf der Hartmannstraße wurde ein 46-jähriger Mann kontrolliert, er hatte 1,02 Promille intus.

Die beiden bekamen jeweils eine Ordnungswidrigkeitenanzeige und durften nicht weiterfahren.

Änderung der Promille-Grenzen für E-Scooter-Fahrer?

Betrunken mit dem E-Scooter zu fahren, ist ab 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit. (Symbolfoto)
Betrunken mit dem E-Scooter zu fahren, ist ab 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit. (Symbolfoto)  © Uli Deck dpa/lni

Achtung! Wer einen E-Scooter mit einem Promillewert zwischen 0,5 und 1,09 fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Dann muss der Fahrer mit einem Bußgeld in Höhe von 500 Euro, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten in der Flensburger Verkehrssünderdatei rechnen. Wer vorher bereits unter Alkohol fahrend erwischt wurde, muss mit einem längeren Fahrverbot rechnen.

Ab 1,1 Promille auf dem Elektroroller unterwegs zu sein, gilt bereits als Straftat. Die Konsequenz: Drei Punkte in Flensburg, Fahrverbot und eine Geld- oder aber auch Freiheitsstrafe.

Die Promillegrenzen waren Ende Januar auf dem 61. Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar in der Diskussion. Fachleute forderten eine ähnliche Promillegrenze für E-Scooter-Fahrer wie für Fahrradfahrer. Das Fahrradfahren ist bis 1,6 Promille straffrei, solange es nicht zu einem Unfall kommt oder der Fahrer Ausfallerscheinungen hat. Der Deutsche Verkehrsgerichtstag hat sich allerdings gegen höhere Alkoholgrenzwerte für E-Scooter ausgesprochen.

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Es wird empfohlen, die aktuellen Promillegrenzen beizubehalten.

Demnächst ab 1,1 Promille kein Führerschein-Entzug mehr?

Empfohlen wird auch, den Rollerfahrern ab 1,1 Promille künftig nicht mehr direkt den Führerschein abzunehmen. (Symbolbild)
Empfohlen wird auch, den Rollerfahrern ab 1,1 Promille künftig nicht mehr direkt den Führerschein abzunehmen. (Symbolbild)  © picture alliance / dpa

Der Autoclub ACE begrüßt die Empfehlungen. Stefan Heimlich, Vorsitzender des ACE, sagt ganz deutlich: "Diejenigen, die im Vorfeld des Verkehrsgerichtstages nach einer Erhöhung der Promillegrenzen gerufen haben, unterstützen Alkoholfahrten und gefährden die Verkehrssicherheit."

Auch vom TÜV-Verband kommt Zustimmung: "Das ist eine klare Botschaft für die Verkehrssicherheit. Wer alkoholisiert am Straßenverkehr teilnimmt, egal ob im Pkw oder mit dem E-Scooter, gefährdet sich und andere", so Richard Goebelt, Bereichsleiter Fahrzeug und Mobilität vom TÜV-Verband.

Außerdem empfiehlt der Verkehrsgerichtstag, in Zukunft nicht mehr den automatischen Fahrerlaubnis-Entzug bei betrunkenen E-Scooter-Fahrern ab 1,1 Promille. Hier soll künftig ein Fahrverbot ausreichen. Hintergrund ist, dass für die Nutzung von E-Scootern kein Führerschein benötigt wird.

In der Vergangenheit sind Empfehlungen des Verkehrsgerichtstages oftmals vom Gesetzgeber umgesetzt worden, sie haben also starken Einfluss auf die Verkehrsgesetzgebung.

Titelfoto: Henning Kaiser/dpa

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