Rosen, Briefe und sogar Reizwäsche: Stalker terrorisierte Chemnitzerin jahrelang

Chemnitz - Hans-Jürgen H. (77) konnte es einfach nicht lassen! Obwohl er schon einmal wegen Stalkings verurteilt wurde, machte er einfach weiter und terrorisierte seine "Angebetete" aus Chemnitz mit anzüglichen Nachrichten und Geschenken.

Am liebsten hätte Hans-Jürgen H. (77) sein Stalking-Opfer geheiratet.
Am liebsten hätte Hans-Jürgen H. (77) sein Stalking-Opfer geheiratet.  © Uwe Meinhold

Das Ganze ging so weit, dass er sogar Reizwäsche vor die Haustür legte. Davon blieb auch die Tochter der Frau nicht verschont. "Ich kenne sie seit 38 Jahren. Wir sind so lange beim Du. Warum soll ich sie stalken?", erklärt sich Hans-Jürgen H. Von Einsicht fehlt jede Spur.

Kein Wunder, schließlich lebt der Rentner, was seine Absichten gegenüber Jacqueline H. (54) angeht, in seiner eigenen Welt, wie ein Gutachter im Prozess am Amtsgericht Chemnitz erläutert.

Erstmals gesehen habe H. seine "Angebetete" auf ihrer Arbeitsstelle, einem Mobilfunkladen. Dort habe er Verträge abgeschlossen. Laut Anklage begann das intensive Stalking 2018. Hans-Jürgen H. kannte den verstorbenen Ehemann der Geschädigten, nahm unter anderem in einer Beileidsbekundung Kontakt zu ihr auf.

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Die Annäherungsversuche wurden immer bizarrer: Jacqueline H. erzählt von Briefen und Rosen, die sie vor ihrer Haustür und am Auto fand. Es folgten weitere Präsente und sogar Unterwäsche mit einem Zettel, auf dem stand: "Da passen Eure beiden Pos rein." Damit bezog sich der Angeklagte auch auf die Tochter.

Bereits 2020 wurde der Rentner wegen Stalkings im Amtsgericht Chemnitz zu einer Geldstrafe verurteilt.
Bereits 2020 wurde der Rentner wegen Stalkings im Amtsgericht Chemnitz zu einer Geldstrafe verurteilt.  © Uwe Meinhold

Vor Gericht lenkte der Rentner ein, gestand die Taten. Laut Gutachter habe der Chemnitzer ein "Idealbild an der Geschädigten aufgebaut". Unverzüglich muss sich Hans-Jürgen H. im Griff haben, da er ab sofort wegen Nachstellung zwei Jahre unter Bewährung steht. Wird er erneut rückfällig, muss er drei Monate in den Knast.

Titelfoto: Uwe Meinhold

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