War es Versicherungs-Betrug? Neue Details zum Brand im "Mangal" in Chemnitz

Chemnitz - Wenige Monate vor Beginn des Prozesses gegen den "Mangal"-Wirt Ali T. (49) werden neue Einzelheiten zu den Ermittlungen bekannt. In einer polizeilichen Vernehmung hat ein Bekannter behauptet, T. habe ihm Geld für die Brandstiftung geboten. Weitere Zeugen lieferten Indizien.

Ali T. (49) sitzt aktuell in Untersuchungshaft und wartet auf seinen Prozess am Landgericht Chemnitz.
Ali T. (49) sitzt aktuell in Untersuchungshaft und wartet auf seinen Prozess am Landgericht Chemnitz.  © Haertelpress/Harry Härtel

Seit Juli 2021 sitzt der Kurde in U-Haft. Die Staatsanwaltschaft Chemnitz wirft ihm Brandstiftung, Versicherungsbetrug und versuchten Mord in 15 Fällen vor. Um die Versicherungssumme zu kassieren, soll er den Anschlag selbst geplant haben. Die "Zeit" hat Ermittlerakten gesichtet, aus denen neue Details hervorgehen.

Demnach soll Ali T. einem Bekannten 50.000 Euro für die Brandstiftung geboten haben, der allerdings ablehnte. Gegen ihn wird auch ermittelt. Auffälligkeiten soll es am Tatort gegeben haben. Räume seien derart präpariert worden, dass sie Täter einfach betreten und wieder verlassen konnten.

Laut Ermittlern sollte es nur so aussehen, als sei eingebrochen worden. Unklarheiten gebe es über das verschwundene Kassensystem. T. soll fast 200.000 Euro Schulden aus Krediten gehabt und laut Ex-Mitarbeitern vor der Tat von "Versicherungen und Geld" gesprochen haben.

Im Oktober 2018 brannte es im "Mangal" in Chemnitz. Durch das Feuer bestand Lebensgefahr für die fünfzehn Bewohner des Mehrfamilienhauses, in dessen Erdgeschoß sich das Restaurant befand.
Im Oktober 2018 brannte es im "Mangal" in Chemnitz. Durch das Feuer bestand Lebensgefahr für die fünfzehn Bewohner des Mehrfamilienhauses, in dessen Erdgeschoß sich das Restaurant befand.  © Harry Härtel/Haertelpress

Nach dem Brandanschlag im Oktober 2018 waren zuerst Rechtsextreme im Visier der Polizei. Danach wendete sich das Blatt. Ali T. soll die Taten bislang bestreiten. Bis zum Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

Titelfoto: Haertelpress/Harry Härtel

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