In Chemnitz kann man sich vom Oberbürgermeister trauen lassen

Chemnitz - Der Chemnitzer Oberbürgermeister traut sich was: Am Mittwoch hat Sven Schulze (52, SPD) im Standesamt seine erste Hochzeit abgehalten.

Der Chemnitzer Oberbürgermeister Sven Schulze (52, SPD) kann nun auch Paare verheiraten.
Der Chemnitzer Oberbürgermeister Sven Schulze (52, SPD) kann nun auch Paare verheiraten.  © Maik Börner

Auf Facebook schreibt das Stadtoberhaupt: "Ich habe mich heute getraut - zu trauen. An diesem 24.04.2024 zum ersten Mal. Kraft meines Amtes."

Um überhaupt eine Hochzeit abhalten zu dürfen, musste der 52-Jährige allerdings noch einmal die Schulbank drücken und sogar eine Prüfung ablegen. Das bestätigte auch ein Stadtsprecher auf Nachfrage: "Er tat dies, nachdem er eine Zusatzqualifikation erfolgreich erworben hat, mit der er als Oberbürgermeister Trauungen vollziehen darf."

Der Oberbürgermeister erklärt in seinem Post: "Es ist mir eine Herzensangelegenheit, Chemnitzerinnen und Chemnitzer an ihrem schönsten Tag des Lebens zu begleiten. So wie es mein Terminkalender zulässt, möchte ich das hin und wieder tun."

Chemnitz: Traurige Bilanz: Polizei beklagt mehr Unfälle und Tote
Chemnitz Traurige Bilanz: Polizei beklagt mehr Unfälle und Tote

Im vergangenen Jahr gaben sich 745 Paare in Chemnitz das Ja-Wort. Besonders bliebt sind dafür die Sommermonate oder spezielle Daten, wie der heutige Mittwoch. Das Paar, das der 52-Jährige getraut hat, kam aus Chemnitz.

"Allen die heute 'JA' gesagt haben, in Chemnitz und darüber hinaus, sende ich meine besten Wünsche", so Sven Schulze.

Bürgermeister und Beigeordnete können in Sachsen Paare trauen

Danke des besonderen Datums, dem 24.4.24 fanden insgesamt sechs Trauung in Chemnitz und zwei in Klaffenbach statt. Eigentlich ist das Standesamt Mittwochs geschlossen.

Ob man künftig vom Oberbürgermeister getraut wird, hängt vom Terminkalender des Stadtoberhaupts ab. Man kann bei Terminvergabe nicht den Wunsch äußern, von Sven Schulze verheiratet zu werden.

Laut Chemnitzer Stadtsprecher dürfen in Sachsen Bürgermeister und Beigeordnete Eheschließungen vornehmen, Grundlage dafür ist Paragraf 1 der Sächsischen Personenstandsverordnung. Um diese Befähigung zu erwerben, muss eine personenstandsrechtlichen Schulung des Landesfachverbandes der Standesbeamtinnen und Standesbeamten des Freistaates Sachsen besucht und per Prüfung bestanden werden.

"Inspiriert wurde der OB von Amtskollegen anderer Städte, die dies schon tun", so der Stadtsprecher.

Titelfoto: Maik Börner

Mehr zum Thema Chemnitz: