Keine vier Wochen mehr! Frist für Grundsteuer-Abgabe läuft ab

Chemnitz - Wer seine Grundsteuererklärung noch nicht abgegeben hat, sollte sich langsam beeilen. Ende Januar läuft die Frist für die Verlängerung ab. Die Stadt Chemnitz erklärt nun, warum die Grundsteuer so wichtig ist.

Sachsens Finanzminister Hartmut Vorjohann (59, CDU) appelliert an alle Eigentümer, die Frist für die Grundsteuererklärung einzuhalten. Diese Frist endet am 31. Januar.
Sachsens Finanzminister Hartmut Vorjohann (59, CDU) appelliert an alle Eigentümer, die Frist für die Grundsteuererklärung einzuhalten. Diese Frist endet am 31. Januar.  © Robert Michael/dpa

Die Grundsteuer wird reformiert, da die Berechnung derzeit teilweise auf vollkommen veralteten Daten erfolgt. Deswegen müssen Immobilien und Grundstücke neu bewertet werden, um die Höhe der neuen Grundsteuer, die ab Januar 2025 fällig ist, festzulegen. Doch dafür sind die Finanzämter auf die Zuarbeit der Haus- und Grundstückseigentümer angewiesen.

"Die Grundsteuer gehört zu den wichtigsten Einnahmequellen einer Stadt. Mit ihnen finanziert die Stadt Chemnitz unter anderem den Bau und Betrieb von Straßen, Schulen und Kindergärten. Auch sportliche und kulturelle Angebote sind auf die Einnahmen aus der Grundsteuer angewiesen", erklärt die Chemnitzer Stadtverwaltung in ihrem aktuellen Amtsblatt.

In Sachsen wurde bislang aber nur etwa die Hälfte der erwarteten Grundsteuererklärungen abgegeben, das teilte das Finanzministerium am Freitag mit. "Es bleiben keine vier Wochen mehr, um die Grundsteuererklärung einzureichen. Ich appelliere an alle Eigentümer: Bitte erledigen Sie die Steuererklärung zeitnah. Eine weitere Fristverlängerung wird es nicht geben", sagte der sächsische Finanzminister Hartmut Vorjohann (59). "Wer Hilfe bei der Erklärung benötigt, den unterstützen unsere sächsischen Finanzämter gern", so der CDU-Politiker.

Das gibt es bei der Grundsteuererklärung zu beachten

Bis Ende Januar müssen Eigentümer von Immobilien und Grundstücken eine Feststellungserklärung für die Grundsteuer abgeben, damit die Steuer neu berechnet werden kann. In Sachsen ist erst die Hälfte der Eigentümer dieser Aufforderung nachgekommen.
Bis Ende Januar müssen Eigentümer von Immobilien und Grundstücken eine Feststellungserklärung für die Grundsteuer abgeben, damit die Steuer neu berechnet werden kann. In Sachsen ist erst die Hälfte der Eigentümer dieser Aufforderung nachgekommen.  © Ralph Kunz

Für alle, die die Grundsteuererklärung noch nicht gemacht haben und nun langsam unter Zeitdruck geraten - hier in Kürze erklärt, was benötigt wird:

  • Die Erklärung soll möglichst elektronisch abgegeben werden, das geht zum Beispiel kostenlos über ELSTER (wem das technisch nicht möglich ist, kann sich im Finanzamt Papiervordrucke holen).
  • Die Erklärung muss für jedes Wohngrundstück (Ein- und Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen) und betriebliche oder unbebaute Grundstücke erstellt werden.
  • Es müssen Informationen zum Flurstück wie: Gemarkung, Flurstückzähler/-nenner, amtliche Fläche, Bodenrichtwert, Ertragsmesszahlen (bei landwirtschaftlich genutzten Grundstücken) angegeben werden.
  • Basis-Daten können über das Portal www.grundsteuer.sachsen.de abgerufen werden, eine Abfrage im Vermessungs-, Kataster- oder Grundbuchamt ist nicht nötig, auf der Seite gibt es auch eine Ausfüllanleitung für ELSTER.
  • Die Stadt Chemnitz hat für Rückfragen eine Grundsteuer-Hotline eingerichtet, die Rufnummer ist 0371/2792770.
  • Bereits im vergangenen Jahr haben Grundstückseigentümer Informationsschreiben vom Finanzamt enthalten, wo das benötige Aktenzeichen enthalten ist. Wer dieses Schreiben verlegt hat, kann das Aktenzeichen auch beim zuständigen Finanzamt erfragen.
  • Besitzern von Ein- und Zweifamilienhäusern, Eigentumswohnungen sowie unbebauten Grundstücken steht auch das Portal www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de (mit oder ELSTER-Zertifikat nutzbar) zur Verfügung.

Aber Achtung! Wer noch keine Anmeldung bei ELSTER hat, muss mehr Zeit einplanen, denn die postalische Übermittlung der Zugangsdaten bei Neuanmeldungen benötigt etwa zwei Wochen. Wer die Erklärung verspätet abgibt, riskiert einen Verspätungszuschlag.

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In Sachsen müssen rund zwei Millionen Immobilien und Grundstücke neu bewertet und entsprechende Bescheide erlassen werden. Das ist dann die Basis für die Entscheidung der Kommunen über die neuen Hebesätze. Der Chemnitzer Stadtrat soll 2024 über den neuen Grundsteuerhebesatz entscheiden.

Titelfoto: Ralph Kunz, Bernd Weißbrot/dpa

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