Bibber-Kälte in Chemnitz: So gefährlich sind zugefrorene Gewässer dennoch

Chemnitz - Je kälter es draußen wird, desto größer ist die Versuchung, zugefrorene Seen zu betreten. Doch das kann lebensgefährlich sein, warnt das Rathaus. Wie man sich zu verhalten hat, erklärt Nico Thom (31) vom DRK Chemnitz.

Die Wasserwacht bei einer Übung am Knappteich.
Die Wasserwacht bei einer Übung am Knappteich.  © Wasserwacht Chemnitz / Luisa Störr

Winterzeit ist Schlittschuhzeit. Das gilt jedoch nicht für städtische Gewässer: "Das Betreten der Eisflächen ist in der Stadt Chemnitz gemäß Grünanlagensatzung verboten. Für den Freizeitsport sind die öffentlichen Sportstätten zu nutzen", so das Rathaus. Daher gilt: Zugefrorene Seen wie der Schlossteich sind für Passanten tabu.

Nicht nur zugefrorene Seen können zu tödlichen Fallen werden. Die Landestalsperrenverwaltung warnt davor, sich auf zugefrorenen Talsperren aufzuhalten. Grund: Durch wechselnde Wasserstände können sich Hohlräume bilden, die das Eis instabil machen.

Laut Nico Thom (31) vom DRK Chemnitz ist es zunächst immer wichtig, als Erstes die 112 anzurufen, wenn jemand im Eis eingebrochen ist. Dann sollte man darauf achten, dass man dem Betroffenen nicht die Hand reicht, da man selber Gefahr läuft, einzubrechen.

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"Wenn man einen Stock oder einen Schal dabei hat, sollte er zur Person gereicht werden", so Thom. Auch befinden sich an manchen Seen Rettungsringe.

Der Schloßteich ist mittlerweile zugefroren.
Der Schloßteich ist mittlerweile zugefroren.  © Ralph Kunz
Nico Thom (31), Ehrenamtskoordinator des DRK Chemnitz.
Nico Thom (31), Ehrenamtskoordinator des DRK Chemnitz.  © DRK Kreisverband Chemnitz e.V.

Stille Gewässer seien erst ab einer Eisdicke von 15 Zentimetern sicher, fließende Gewässer ab 20 Zentimeter. "Es ist immer darauf zu achten, dass das Gewässer von den Behörden freigegeben wurde."

Titelfoto: Wasserwacht Chemnitz / Luisa Störr

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